Baden-Württemberg setzt auf Überprüfungen
Corona-Kontrollen in Gastro: Hammer-Strafen – So teuer werden Verstöße
VonDominik Jahnschließen
Baden-Württemberg: Aktuell gibt es verschärfte Corona-Kontrollen in der Gastronomie. Doch bereits davor wurden Verstöße festgestellt.
In den vergangenen Tagen wurden in Baden-Württemberg immer wieder die verschärften Kontrollen in der Gastronomie angekündigt*, wie echo24.de* berichtet hat. Doch auch in den vergangenen Wochen und Monaten gab es immer wieder Überprüfungen - mit Erfolg.
Bereits am 21. und 22. Oktober gab es in Stuttgart* spezielle Gastro-Kontrollen. Wie jetzt die Stuttgarter Nachrichten melden, wurden seit 11. Oktober 60 Betriebe überprüft. Laut der Pressestelle der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg seien dabei „neun Verstöße festgestellt worden, für die die Vollzugsbeamten Bußgeldverfahren“ eingeleitet haben (Stand 2. November).
Die Höhe der Bußgelder für die entsprechenden Corona-Verstöße in der Gastro stehen dem Bericht zur Folge noch nicht fest, da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Gastro-Kontrollen: Heftige Bußgelder drohen - Baden-Württemberg kassiert bei 3G ab
Und es kann mächtig teuer werden. Sowohl die Gäste, als auch die Wirte müssen in Baden-Württemberg mit heftigen Strafen rechnen. Wer beim Betreten falsche Angaben macht, wird zwischen 50 und 250 Euro los. Richtig Geld werden lassen laut Bußgeldkatalog allerdings die Wirte, die Personen den Zutritt erlauben, die keine oder unzureichende Kontaktangaben machen. Satte 500 bis 5.000 Euro werden dafür fällig.
| Verstoß | Bußgelder in Euro |
|---|---|
| Keine Vorlage eines Hygienekonzeptes/ keine Auskunftserteilung | 500 bis 5.000 Euro (für den Betreiber) |
| Zutritt für Personen mit falschen oder keinen Angaben | 500 bis 5.000 Euro (für den Betreiber) |
| Falsche Angaben | 50 bis 250 Euro (für die Person) |
| Betreten ohne Vorlage von Impf- oder Genesenennachweises | 150 bis 1.000 Euro (für die Person) |
| Unterlassen der Überprüfung von Impf- oder Test- Genesenennachweises | 500 bis 10.000 Euro (für den Betreiber) |
Außerdem muss in der Gastro ein entsprechendes Hygienekonzept vorhanden sein. Sollte dies nicht der Fall sein oder gibt es auf Verlangen der Ämter keine Auskunft darüber und über die Umsetzung, dann wird ebenfalls ein Bußgeld von 500 bis 5.000 Euro fällig.
Baden-Württemberg: Es gilt die Pflicht auf Überprüfung
Mit den Überprüfungen und den verschärften Gastro-Kontrollen im Speziellen will die Regierung natürlich im Kampf gegen die steigenden Corona-Zahlen etwas tun. Die aktuellen Werte aus dem Coronavirus-Ticker* von echo24.de* zeigen den Weg in Richtung Alarmstufe in Baden-Württemberg - und damit einem Lockdown für Ungeimpfte*.
Besonders der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, hat in den vergangenen Tagen immer wieder Klartext gesprochen, wenn es um die Corona-Lage geht. Der Grünen-Politiker erklärte: „In der Alarmstufe gilt dann 2G. Das hat seinen guten Grund, denn die allermeisten Corona-Patienten auf der Intensivstation sind nicht geimpft – wir müssen das Gesundheitssystem schützen.“ *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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