Keine Maske für Praxisangestellte
In Bussen und Bahnen: Maskenpflicht endet heute
VonJulia Cuprakowaschließen
Die Maskenpflicht in Baden-Württemberg fällt: In Bussen und Bahnen muss ab Dienstag kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden und auch das Personal in Arztpraxen ist davon befreit.
Nach fast drei Jahren Maskenpflicht muss von Dienstag (31. Januar) an kein Mund-Nase-Schutz mehr in Bussen und Bahnen getragen werden, auch für das Personal in Arztpraxen fällt die vorgeschriebene Pflicht weg. Es sind die letzten Corona-Auflagen, über die das Land Baden-Württemberg selbst entscheiden kann.
Wenige Stunden lang werden Land und Bund noch getrennte Wege gehen: Während für den Nahverkehr die Pflicht aufgehoben wird, muss die Maske im Fernverkehr der Deutschen Bahn noch bis einschließlich Mittwoch (1. Februar) getragen werden.
Maskenpflicht in Baden-Württemberg endet: Kein Mund-Nase-Schutz in Bussen und Bahnen
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt in Baden-Württemberg seit Ende April 2020, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) berichtet. Es reiche aber derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen.
Das hatte das Gesundheitsministerium bei der Ankündigung der neuen Corona-Verordnung mitgeteilt, die am Dienstag in Kraft tritt. Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig, dann entfällt nach aktuellem Stand auch die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Praxen.
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