Komplizierte Regeln
Messerverbot im ÖPNV in Baden-Württemberg – darf man im Zug noch Apfel schneiden?
VonPeter Kieferschließen
Mal eben während der Zugfahrt mit dem Messer einen Apfel schneiden, um ihn zu essen. Seit dem neuen Waffenverbot in Baden-Württemberg ein durchaus strafbares Unterfangen.
Seit einigen Tagen gilt in Baden-Württemberg ein strenges Waffen- und Messerverbot im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), wie das Innenministerium am Donnerstag (24. Juli) mit sofortiger Wirkung festgelegt hat. Hintergrund: Die Vermeidung von Straftaten und Erhöhung der Sicherheit. echo24.de hat über die strikten Waffenregeln berichtet, wo bei Verstoß hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen.
Waffenverbot im ÖPNV in Baden-Württemberg – darf man im Zug noch Apfel schneiden?
Doch was heißt das für Reisende und Pendler konkret? Darf ein Dachdecker auf dem Weg zur Arbeit oder eine Oma während der Zugfahrt zu ihren Enkelkindern keinen mitgebrachten Apfel (oder anderes Obst oder Gemüse) mehr kleinschneiden? Muss sie dafür etwa auch eine horrende Strafe zahlen?
Fakt ist: Laut der neuen Verfügung, die auch in anderen Bundesländern wie etwa Berlin greift, dürfen auch zum Apfel schneiden keine Messer mitgeführt werden – wenn das Messer „zugriffsbereit“ ist. Und da wird die Sache juristisch kompliziert. Wenn es zum Beispiel einpackt (etwa in einem Etui oder einer Snackbox) in Rucksack oder Handtasche liegt und somit nicht sofort zur Hand ist, gilt es als „nicht zugriffsbereit“. Laut Gesetz darf es dafür nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden.
Heißt: Wer ein „nicht zugriffsbereites“ Messer bei sich hat, verstößt nicht gegen das Waffenverbot – so besagt es § 42 Absatz 4a Satz 2 Nr. 3 WaffG. Die Polizei darf das laut Gesetz übrigens anlasslos kontrollieren. Das Zugpersonal im Bordbistro beispielsweise darf natürlich weiterhin mit Messern hantieren, weil es zu deren Arbeit gehört, um Sandwiches zu schmieren etc.
Wer unsicher ist, sollte aufs Apfel schneiden im Zug verzichten
Wer man diese Spitzfindigkeit also beachtet, darf Otto Normalbahnfahrer auch weiterhin im Zug seinen Apfel schneiden. Schließlich dient das Messer ja bei dieser Verwendung einem „allgemein anerkannten Zweck“ und nicht etwa einer schweren Straftat wie etwa einer Messerattacke.
Doch wer leidige Diskussionen mit den Ordnungshütern, ob das Messer bis zuletzt eingepackt war oder nicht, vermeiden will, sollte am besten komplett auf das Apfel schneiden im Zug verzichten und einfach abbeißen. Wer dennoch den Apfel schneiden oder schälen will, sollte gewährleisten, dass das Messer erst unmittelbar davor ausgepackt, nur kurzzeitig benutzt und nach dem Essen schnell wieder weggepackt wird.
Rubriklistenbild: © Niklas Graeber/dpa

