Ab 1. Juni

Neue Sicherheitsmaßnahme: Heilbronner Hauptbahnhof wird zur Waffenverbotszone

  • Julia Cuprakowa
    VonJulia Cuprakowa
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Ab Juni soll es in Heilbronn eine Waffenverbotszone geben. Zunächst gilt das Verbot am Hauptbahnhof.

Der Heilbronner Hauptbahnhof und sein Umfeld werden zur Waffenverbotszone. Die Stadt erlässt dazu eine Verordnung, die am 1. Juni in Kraft tritt und die rechtlichen Voraussetzungen schafft, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Ob die Waffenverbotszone später auch in der Innenstadt gelten wird, hängt vom Gutachten der Polizei und einer ersten Evaluation der Waffenverbotszone durch die Stadtverwaltung im Spätsommer ab. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Stadt zunächst eine mögliche Ausweitung prüfen.

Heilbronn richtet Waffenverbotszone am Hauptbahnhof ein

Mit einer Waffenverbotszone am Heilbronner Hauptbahnhof will die Stadtverwaltung bewaffnete Angriffe im öffentlichen Raum reduzieren und positive Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung insgesamt erzielen. „Bewohner und Besucher sollen sich sicherer fühlen“, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden, werden die polizeilichen Erfahrungen und die Auswertung der Ergebnisse zeigen.

Die Waffenverbotszone ist Teil einer Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit der DB Station & Service AG. Grundlage ist das Waffengesetz § 42 Abs. 6, wonach eine Waffenverbotszone angeordnet werden kann, wenn an dem betreffenden Ort wiederholt Straftaten unter Verwendung von Waffen begangen wurden. Dazu zählen Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohung, Nötigung, Sexualdelikte, Freiheitsberaubung oder Straftaten gegen das Leben. Unter diesen Voraussetzungen ist das Führen von Waffen oder Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten.

Bis zu 10.000 Euro – harte Strafen für Verstöße gegen Waffenverbot am Heilbronner Hauptbahnhof

Wer eine Waffenverbotszone mit einer Waffe betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Rubriklistenbild: © Archiv/Veigel/ dpa /imago/ Collage: echo24.de