Den Ehemann der Getöteten plagen hohe Schulden
Mord-Prozess Löwenstein: Der Angeklagte schweigt
VonDaniel Hagmannschließen
Falls M. überführt wird, ist das Vertrauen in der Familie endgültig zerstört.
Die Tat war heimtückisch und voller Brutalität: Am Abend des 29. März 2017 soll der Angeklagte M. aus dem südlichen Heilbronner Landkreis seiner Ehefrau aufgelauert und sie mit Messerstichen getötet haben. Heute hat der Prozess wegen Mordes gegen den 63-jährigen Handelsvertreter am Heilbronner Landgericht begonnen. In 23 Verhandlungstagen mit 97 geladenen Zeugen will das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Roland Kleinschroth bis Ende April die Schuldfrage des Ehemanns klären. Denn dieser äußert sich zu den Vorwürfen nicht. Seit dem 18. April 2017 sitzt er in Untersuchungshaft.
Klar ist: Der Täter muss den Arbeitsalltag der 59-jährigen Getöteten gut gekannt haben. Diese arbeitete im Kiosk der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein und machte stets zwischen 21.30 und 22 Uhr Feierabend. Als sie kurz nach halb zehn am Abend des 29. März, nichts Böses ahnend, ihre Autotür aufschloss, um den Heimweg anzutreten, muss der Täter aus seinem Versteck am nahegelegenen Lieferanteneingang herausgetreten sein. Hinterhältig attackierte er die überraschte 59-Jährige, fügte ihr neun Stich- und fünf Schnittverletzungen zu.
Noch ein paar Meter konnte sich die Geschädigte nach dem Angriff weiterschleppen, dann brach sie zusammen und starb aufgrund ihres Blutverlusts. Und der Täter? Der suchte das Weite, als Beschäftigte der Tagungsstätte nach den Hilferufen der Sterbenden herbeieilten.
Zu Beginn des Prozesstags erklärt Richter Kleinschroth dem Angeklagten: "Es gibt Zeugen, die halten Ihre Täterschaft für ausgeschlossen und es gibt Zeugen, die Sie ganz sicher für den Täter halten." Fakt ist: Mögliche Motive für die Täterschaft M.s sind vorhanden. Das Ehepaar lebte nicht mehr beieinander, die Frau hatte einen neuen Partner und wollte die Trennung. Brachte M. seine Noch-Ehefrau aus Eifersucht um? Wollte er sich rächen, weil er seine Familie kurz vor der Zerstörung sah? Oder war Geld das Motiv?
Aus fehlgeschlagener Selbstständigkeit und Zahlungsrückständen plagen den vorbestraften Angeklagten Schulden in sechsstelliger Höhe. Laut Testament des Paares ist der überlebende Ehegatte Alleinerbe.
Im Prozess treten die beiden erwachsenen Kinder des Ehepaares als Nebenkläger auf. Allerdings, wie Kleinschroth betont, nicht, damit ihr Vater möglichst hart bestraft wird, sondern, damit Licht ins Dunkel des Tatabends kommt. In Richtung des Angeklagten appelliert der Richter: "Was man nicht getan hat, kann man nicht zugeben. Aber falls Sie durch die Beweise schließlich überführt werden sollten, ist das Vertrauen in Ihrer Familie endgültig zerstört." Am Montag geht der Prozess weiter.
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