Reaktion auf steigende Zahl von Neuinfektionen
Erste Kliniken schränken Besuche ein: So ist der Stand in den SLK-Kliniken Heilbronn
VonMelissa Sperberschließen
Isabel Rufschließen
Wegen der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen schränken erste Kliniken wieder Besuche ein. In Heilbronn gilt noch kein Besuchsverbot – bleibt es dabei?
- Aufgrund der Corona-Pandemie waren die SLK-Kliniken Heilbronn bereits von einem Besuchsverbot betroffen.
- Wegen der steigenden Infektionszahlen schränken erste Kliniken jetzt wieder Besuche ein.
- Heilbronn ist Corona-Hotspot. Kommt auch hier das Besuchsverbot?
Erste Kliniken schränken Besuche wegen Corona ein – so ist der Stand in den SLK-Kliniken
Update vom 21. Oktober: Die Zahl der Neuinfizierten mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg steigt weiter. Besonders dramatisch ist die Lage im Stadtkreis Heilbronn. Dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz am 20. Oktober bei 115,3 – die höchste landesweit!
In anderen Regionen reagieren erste Kliniken bereits auf die aktuelle Entwicklung und schränken Besuche wieder ein, um das Risiko einer Ansteckung für Patienten und Mitarbeiter zu minimieren. Unter anderem in den SRH-Kliniken Sigmaringen sowie in den Kreiskliniken Reutlingen ist das der Fall. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur.
Aufgrund der aktuellen #Pandemie-Entwicklung im Bezug auf das #Coronavirus gilt in den SRH Kliniken im Kreis Sigmaringen seit Dienstag wieder ein Besucherstopp. Auch die Reutlinger Kreiskliniken schränken den Publikumsverkehr ein. Doch es gibt Ausnahmen.https://t.co/o0oEChVLuM
— SWR Aktuell BW (@SWRAktuellBW) October 20, 2020
In den SLK-Kliniken geht man diesen Schritt derzeit noch nicht. Aber: "Wir bitten darum, die Besuche so weit wie möglich zu reduzieren und auch zu prüfen, ob Besuche notwendig sind", erklärt Pressesprecher Mathias Burkhardt auf echo24.de-Nachfrage. Das gelte auch für Begleitungen zu ambulanten Terminen.
SLK-Kliniken Heilbronn: Diese Corona-Regeln gelten für Krankenhaus-Besucher
Derzeit darf jeder Patient einmal am Tag von einer Person besucht werden, es darf nur ein Besucher pro Zimmer anwesend sein. Auf Intensiv- und Covid-Stationen gilt ein generelles Besuchsverbot. Vor dem Einlass muss ein Formular ausgefüllt werden. Im gesamten Klinikgebäude gilt Maskenpflicht, Besucher sollen den Mindestabstand einhalten.
Diese Regeln gelten im Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn, im Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall und in der Lungenklinik Löwenstein. "So versuchen wir, dass weiterhin Besuche möglich sein werden", sagt Burkhardt. Das kann sich aber noch ändern. "Wir haben das Infektionsgeschehen im Blick und müssen gegebenenfalls reagieren."
SLK Kliniken Heilbronn: Besuchsverbot wegen Ausbreitung des Coronavirus
Erstmeldung vom 14. März: Das Coronavirus breitet sich immer weiter aus, die Zahl der Infizierten und Toten steigt - auch in Baden-Württemberg. Genau dagegen will die Landesregierung etwas tun: Wie am Freitag, 13. März, bekannt gegeben wurde, schließen ab Dienstag, 17. März, Schulen und Kindergärten - zudem gilt jetzt ein grundsätzliches Besuchsverbot in Krankenhäusern. In Pflege- und Rehaeinrichtungen werden die Besuchszeiten begrenzt. Und das betrifft auch die SLK Kliniken Heilbronn!
Das bedeutet: Ab Samstag, 14. März, gilt ein Besuchsverbot in den SLK Kliniken Heilbronn. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, das mögliche Risiko einer Übertragung und Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu reduzieren und die mögliche weitere Verbreitung einzudämmen – zum Schutz von Patienten, Besuchern und Mitarbeitern.
Besuchsverbot in SLK Kliniken Heilbronn wegen Coronavirus: Ausnahmen möglich
Der Besucherstopp gilt ab sofort für alle Häuser der SLK Kliniken: Klinikum am Gesundbrunnen in Heilbronn, Klinikum am Plattenwald in Bad Friedrichshall und Lungenklinik Löwenstein. In der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Brackenheim und im Löwensteiner Pflegeheim Haus Stefanie ist grundsätzlich pro Tag und Bewohner der Besuch durch eine Person für eine Stunde zugelassen.
Doch wie sieht es mit Ausnahmeregelungen aus? Wie die SLK Klinken Heilbronn in einer Pressemitteilung erklären, können im Einzelfall Ausnahmen möglich sein: "beispielsweise bei der Begleitung Sterbender oder bei zwingend notwendiger Anwesenheit von Erziehungsberechtigten minderjähriger Patienten".
Die Ausnahmeregelung der SLK-Kliniken Heilbronn gilt jedoch ausdrücklich nicht für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben oder die innerhalb dieses Zeitraums relevanten Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten.
Besuchsverbot wegen Coronavirus: Ambulanzen in SLK Kliniken Heilbronn weiter offen
Von dem Besuchsverbot nicht betroffen sind die Ambulanzen: Sie bleiben weiterhin für alle ambulanten Patienten geöffnet. Ebenso werden "alle Patienten der Chemo- und Strahlentherapie gemäß ihres Therapieplans in den Häusern versorgt", heißt es in der Mitteilung der SLK-Kliniken Heilbronn weiter, die mittlerweile auch zwei Patienten aus dem Elsass aufgenommen haben.
Alle können dazu beitragen die Ausbreitung des #Coronavirus' zu verlangsamen. #COVID19 #CoronaBW #CoronaDeutschland #NachbarschaftsChallange #CoronaUpdate #FlattenTheCurve pic.twitter.com/mAfuRvmhsa
— Landesregierung BW (@RegierungBW) March 13, 2020
Auch Blutspenden sind nach wie vor möglich. Bürger, die in den vergangenen vier Wochen keinen Infekt hatten und einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der benötigten Blutprodukte für Patienten leisten möchten, können sich bei der Blutbank im Klinikum am Gesundbrunnen unter der Telefonnummer 07131/49-46480 melden. Erstspender sind herzlich willkommen.
Jedoch müssen alle Kurse von SLK-Family bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Die Teilnehmer mit gebuchten Kursen werden gesondert informiert.
Rubriklistenbild: © Sven Hoppe/dpa



