Bußgelder und Punkte

Mit Alkohol hinters Steuer: Ab dieser Promillegrenze ist der Führerschein weg

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Wer betrunken Auto fährt und in eine Kontrolle gerät, riskiert nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern auch Führerscheinentzug. Doch welche Promille-Grenzen gelten?

Nach einem oder zwei Bier noch Autofahren? Keine gute Idee! Trotzdem setzen sich viele noch hinter das Steuer, wenn sie etwas getrunken haben. Dabei kann das im schlimmsten Fall tödlich enden. Doch was heißt das genau, Fahren unter Alkoholeinfluss? Welche Strafen drohen bei welcher Promillezahl?

Wer alkoholisiert ein Fahrzeug steuert, reagiert im Ernstfall vielleicht nicht mehr schnell genug, fährt eher gegen Laternen, Bäume oder andere Autos – oder übersieht im Dunkeln im schlimmsten Fall Fußgänger. Wer erwischt wird, dem drohen schon beim ersten Mal scharfe Konsequenzen.

Betrunken Autofahren: Diese Promille-Grenze gilt in Deutschland

Das Straßenverkehrsgesetz regelt das sehr deutlich – aber auch sehr komplex. Rechtsanwalt Christian Janeczek ordnet gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ ein. Grob gesagt: In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze. Darunter bleibt eine Alkohol-Fahrt in der Regel straffrei. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:

  • Die Grenze von 0,5 Promille gilt nicht für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrerinnen und Fahrer unter 21. Für sie gilt am Steuer absolutes Alkoholverbot.
  • Auch unterhalb der 0,5-Promille-Grenze kann man bereits ab 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig gelten – zum Beispiel bei Ausfallerscheinungen oder wenn man alkoholbedingt einen Unfall verursacht hat.

Von Ordnungswidrigkeit bis Straftat: Promille-Grenze entscheidend bei Alkohol am Steuer

Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist Alkohol am Steuer eine Ordnungswidrigkeit. Die wird mit Geldbuße und Fahrverbot geahndet. Wiederholungstäter verlieren den Führerschein meist dauerhaft.

Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Ein Halteverbotschild in Frankreich mit dem Zusatzschild Sauf Bus. Dieses bedeutet, dass hier für alle Fahrzeuge ein Halteverbot gilt, außer für Buse.
Hier ist eine Silfra-Spalte im Þingvellir-Nationalpark abgebildet. Das Schild soll vor Taucher in voller Montur warnen und zur Vorsicht aufrufen.
Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km h und Radarkontrolle in Frankreich.
Dieses Verkehrsschild warnt vor Schildkröten, die möglicherweise die Straße überqueren könnten.
Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Ab 1,1 Promille ist Alkohol am Steuer eine Straftat. Damit gibt es auch immer ein Strafverfahren. Hier drohen auch Haftstrafen. Auch hier gilt: Die Werte sind nicht absolut. Auch unter 1,1 Promille kann es schon eine Straftat sein, etwa wenn alkoholbedingte Fahrfehler zu einem Unfall führen.

Christian Janeczek erklärt das so: Zwischen 0,3 und 1,0 Promille gibt es den Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit. „Ab 1,1 Promille steht fest, dass man nicht hätte fahren dürfen.“ Darunter kommt es auf die individuellen Aspekte an. „Da geht es dann eher um die Frage, ob ein Fahrfehler alkoholbedingt ist.“

Betrunken Auto gefahren? Wann Bußgeld und Punkte drohen

War es ein alkoholbedingter Fahrfehler, dann handelt es sich auch um eine Straftat. „Der Promillewert spielt dabei eine wichtige Rolle.“ Faustregel: Je näher man an den 1,1 Promille dran ist, desto eher gehen die Gerichte auch von einem alkoholbedingten Fahrfehler aus.

Ab 0,5 Promille handelt es sich auf jeden Fall um eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht Folgendes:

  • 1. Mal: 528,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • 2. Mal: 1053,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
  • 3. Mal: 1578,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
  • Fahranfänger: bei Verstoß gegen die 0-Promille-Regel: 278,50 Euro, 1 Punkt, Probezeitverlängerung.

Betrunkene Autofahrer riskieren Straftat: Drei Punkte und Verlust des Führerscheins

Ab wann handelt es sich jedoch um eine Straftat? Hier ist die Grenze von 1,1 Promille ausschlaggebend – mehr oder weniger. Dann wird es unangenehm und teuer:

  • Ersttäter kriegen laut Janeczek in der Regel eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen – das ist etwa ein Netto-Monatsgehalt.
  • Der Führerschein ist mindestens ein halbes Jahr lang weg.
  • Außerdem gibt es 3 Punkte, die bei der Rückgabe des Führerscheins allerdings gelöscht werden.

Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa

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