Noch nicht rechtskräftig

Urteil aus Bayern: Fahrradfahren erlaubt – auch nach Führerscheinverlust

  • VonSophia Lavcanski
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Trotz abgenommenen Führerschein noch ein Teil des Straßenverkehrs bleiben? Was bisher nicht erlaubt war, könnte dank eines Urteils in Bayern schon bald möglich sein.

Bisher galt: Wer wegen zu hohem Promillewert am Steuer seinen Führerschein verliert, darf anschließend nicht mal mit dem Fahrrad am Verkehr teilnehmen. Doch das soll sich nun ändern. Wie das „ZDF“ berichtet, darf einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zufolge jeder, der betrunken oder unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug erwischt wird, trotzdem weiter mit Fahrrädern oder E-Scootern unterwegs sein.

Grund für diesen Beschluss ist, dass das geltende Recht den Behörden keine Grundlage bieten würde, Fahrten mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten. Im Urteil wurde besonders Kritik an der Regelung der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geübt, da diese zu unbestimmt sei. Die Entscheidung vom 17. April sei jedoch noch nicht rechtskräftig.

Kein Fahrradfahrverbot nach Führerscheinverlust – das ist der Grund

In der Fahrerlaubnis-Verordnung, die bundesweit gilt, ist unter anderem geregelt, dass ungeeigneten Personen das Führen von Fahrzeugen verboten werden kann. Kernpunkt der Kritik an der Fahrerlaubnis-Verordnung war, dass diese nicht erkennen lasse, „wann eine Person zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ungeeignet sei und wie man dies feststellen müsse“, heißt es in der Urteilsbegründung, wie das „ZDF“ berichtet.

Da von Fahrrädern und E-Scootern ein anderes Gefahrenpotential als von Kraftfahrzeugen ausgeht, könnten die Maßstäbe sich nicht auf alles anwenden lassen. Da es auch keine rechtlichen Maßstäbe gibt, könnte es dann zu unverhältnismäßigen Verboten führen. „Derartige Entscheidungen stellten einen schweren Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit dar“, so die Urteilsbegründung weiter.

Urteilsaufhebung nach Beschluss – Fahrerlaubnis-Verordnung gilt nicht für alle

Nach diesen Erkenntnissen hob das Gericht das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Februar 2022 und einen Bescheid des Landratsamtes Ostallgäu wieder auf. Dabei ging es um einen Mann, dem 2021 das Führen von Fahrzeugen wie Mofas untersagt wurde, obwohl kein Führerschein notwendig ist. Als Radfahrer sollte man dennoch einige Regeln über Radwege auf den Straßen kennen, um weiterhin fahren zu dürfen und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Rubriklistenbild: © Arne Dedert/dpa

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