Es kann sehr teuer werden
Aufblenden, Ausbremsen, Drängeln: Welche Strafen bei einer Nötigung drohen
VonSebastian Oppenheimerschließen
Eine Nötigung im Straßenverkehr kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. Aber welche Taten werden als ein solches Vergehen eingestuft?
Es gibt so einiges, das den Stresslevel von Autofahrern erhöhen kann – beispielsweise ein nerviger Beifahrer. Aber auch ein vorausfahrender „Schleicher“ kann den Blutdruck nach oben treiben, besonders, wenn man es eilig hat. Dennoch: Gerade in so einem Fall ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Wer beispielsweise auf der Autobahn rechts überholt, riskiert ein teures Bußgeld. Speziell aggressives Verhalten wie beispielsweise Drängeln und Aufblenden kann für Autofahrer schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn es als Nötigung interpretiert wird – denn dies stellt eine Straftat dar.
Nötigung im Straßenverkehr: Am Ende entscheidet der Richter
Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um eine Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) handelt, trifft letztendlich der Richter. Bei dessen Entscheidung spielt auch das Motiv des Verkehrssünders eine Rolle. So stellt das bloße dichte Auffahren lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar – in diesem Fall drohen dem Verkehrsteilnehmer eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Auch die ausschließliche Verwendung der Lichthupe ist in der Regel nicht gleichbedeutend mit einer Nötigung.
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Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat – dementsprechend hart sind die Folgen
Nur wenn es sich um einen besonders schweren Fall handelt – also wenn der vorausfahrende Fahrer beispielsweise durch langes, sehr dichtes Auffahren und möglicherweise zusätzliches Aufblenden massiv unter Druck gesetzt wird und dadurch die Fahrspur wechselt – handelt es sich laut ADAC um eine Nötigung. Laut Gesetzestext begeht eine Nötigung, wer „mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“. Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, sind die Folgen deutlich schwerwiegender als bei einer Ordnungswidrigkeit.
Welche Verstöße als Nötigung gewertet werden können
Der ADAC nennt einige Beispiele für eine Nötigung:
- Vorsätzliches Hindern des Hintermannes am Überholen
- Absichtliches, grundloses und abruptes Ausbremsen des nachfahrenden Fahrzeugs
- Drängeln und dichtes Auffahren in Kombination mit Lichthupe über einen längeren Zeitraum
- Sich auf eine Motorhaube zu werfen, um ein Auto dadurch an der Weiterfahrt zu hindern
- Zufahren auf eine Person oder ein Fahrzeug, um den anderen dazu zu bewegen, beispielsweise eine Parklücke freizugeben
Eine Nötigung kann in besonders schweren Fällen sogar mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. In der Regel resultiert eine Verurteilung wegen Nötigung jedoch in einer Geldstrafe – die kann jedoch ziemlich hoch ausfallen. Meistens wird sie in Tagessätzen berechnet, die sich nach dem Nettomonatsgehalt richten, vierstellige Strafen sind keine Seltenheit. Darüber hinaus kann ein Fahrverbot verhängt werden.
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet beispielsweise, dass im Jahr 2015 ein Taxifahrer vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro (50 Tagessätze à 20 Euro) und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt wurde, weil er ein anderes Fahrzeug geschnitten und anschließend zu einer Vollbremsung gezwungen hatte.
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