Roter Streifen und Radweg

Rote Fahrradspur – Autofahrer riskieren bei Nichtbeachtung Punkte und Bußgelder

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Der Fahrradschutzstreifen begegnet Autofahrern täglich. Doch welche Regeln gelten in diesem Bereich – und was ist verboten?

Rot ist eine auffällige Farbe, deshalb wird sie auch bei Fahrradschutzstreifen verwendet. So fällt der Bereich für Radfahrer Autofahrern nämlich besser auf. Der rote Fahrradschutzstreifen wurde erst 2020 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt. Ursprünglich sollte der Schutzbereich den Verkehr für Fahrradfahrer sicherer machen, stattdessen wissen einige Autofahrer gar nicht, wie sie sich dort richtig verhalten. Damit riskieren sie nicht nur Bußgeld, sondern auch Unfälle und Menschenleben.

Mit Unwissen riskieren Autofahrer nicht nur am Fahrradschutzstreifen Bußgeld, auch bei Missachtung eines rot-weißen Aufklebers auf Straßenlaternen droht Strafe. Rot-weiße Pfosten in der Landschaft hingegen können manchmal auch ein harmloses Symbol sein.

Parken und stehen bleiben? Was auf Radwegen und Fahrradschutzstreifen für Autofahrer verboten ist

Für Radfahrer besonders gefährlich werden können unrechtmäßig abgestellte Fahrzeuge auf Radwegen und Schutzstreifen. Deshalb ist es in der StVO inzwischen auch verboten, auf Radwegen und innerhalb der Schutzstreifen anzuhalten, wie der „Bußgeldkatalog“ aufzeigt. Wer dennoch mit seinem Auto, Lkw oder anderem motorisiertem Fahrzeug auf dem Radbereich stehen bleibt, dem droht Bußgeld.

Dabei gilt es jedoch zwischen Fahrradschutzstreifen und Fahrradweg zu unterscheiden. Fahrradschutzstreifen befinden sich auf der Straße. Radfahrer sind beim Nutzen eines Schutzstreifens in den Straßenverkehr integriert. Fahrradwege hingegen sind eigene Bereiche für Räder, auf denen normalerweise kein Auto fahren sollte.

Halten auf einem Radweg50 Euro
Halten auf einem Radweg – mit Behinderung55 Euro
Halten auf einem Radweg – mit Gefährdung70 Euro
Halten auf einem Radweg – mit Unfallfolge90 Euro

Schutzstreifen für Radfahrer: So riskieren Autofahrer einen Punkt in Flensburg

Autofahrern ist es untersagt, auf Radwegen sowie Schutzstreifen für den Radverkehr zu halten oder gar zu parken. Ein Missachten des Verbots auf Radwegen wird mit 50 bis 90 Euro geahndet. Auf dem Fahrradschutzstreifen hingegen sind die Regeln noch strenger. Wer auf einem Schutzstreifen anhält oder gar parkt, dem drohen strengere Sanktionen, wie etwa ein Punkt in Flensburg, schreibt der „Bußgeldkatalog“.

Halten auf einem Fahrradschutzstreifen55 Euro
Halten auf einem Fahrradschutzstreifen – mit Behinderung70 Euro und ein Punkt
Halten auf einem Fahrradschutzstreifen – mit Gefährdung80 Euro und ein Punkt
Halten auf einem Fahrradschutzstreifen – mit Unfallfolge100 Euro und ein Punkt

Generell gilt es für Autofahrer auf Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen. Sie werden deshalb geschützt, weil die Verletzungen im Falle eines Unfalls mit einem Pkw oft gravierend ausfallen. Die Zahl der Radfahrer steigt, auch in Heilbronn gibt es immer mehr Biker, deshalb plant die Stadt Neuerungen im Radwegenetz.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Zoonar.com/Wolfgang Filser

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