Winterreifen, Eiskratzen und Co.

Autofahren im Winter: Bußgeld droht denen, die jetzt noch mit Sommerreifen fahren

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Autofahrer müssen im Winter bestimmte Regeln befolgen, wenn es um Winterreifen, Eiskratzen und Co. geht. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Bußgelder.

Wenn im Winter die Temperaturen sinken, droht vor allem eins: Eis und Schnee. Für Autofahrer hat das direkt Folgen: So müssen etwa Winterreifen oder Allwetterpneus aufgezogen sein. Außerdem muss das Auto von Eis und Schnee befreit werden. Doch welche Strafen drohen, wenn diese – und andere – Regeln nicht eingehalten werden?

Autofahren im Winter: Hohe Bußgelder drohen

Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland allerdings nur situativ. Heißt: Bei winterlichen Verhältnissen wie Reif- und Eisglätte, Schnee, Schneematsch und Glatteis müssen Winterreifen montiert sein. Dabei ist es unerheblich, ob es Dezember oder April ist. Die Faustregel besagt: „Von O bis O!“ Also von Oktober bis Ostern. Ist es im Dezember jedoch trocken, dürfen Autofahrer auch im Winter mit Sommerreifen fahren. Jedoch sind Winterpneus schon bei Temperaturen von +7 Grad die sicherere Wahl, wie t-online.de berichtet.

Im Winter müssen Autofahrer auf einiges achten.

Wer bei winterlichem Wetter dennoch auf Sommerreifen unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Werden andere Autos behindert, werden sogar 80 Euro fällig. Gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Sind Fahrer und Halter nicht identisch, kassiert auch der Besitzer des Autos einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 75 Euro. Zudem droht Ärger mit der Versicherung.

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Autofahren im Winter: Schnee und Eis müssen gründlich entfernt werden

Ein anderes Problem im Winter sind zugefrorene Scheiben. Diese großflächig vom Eis und Schnee zu befreien, ist lästig, weswegen so mancher Autofahrer nur ein Sichtfenster freilegt und die Heizung den Rest erledigen lässt. Im Übrigen müssen auch Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten freigelegt werden. Wer das nicht tut, riskiert eine Geldbuße von zehn Euro. Ein verschneites Kennzeichen koste fünf Euro.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Schnee auf dem Dach oder der Motorhaube wird ebenfalls gerne liegengelassen oder vergessen. Doch auch dieser sollte unbedingt beseitigt werden, da er bei einem Bremsmanöver zur Gefahrenquelle werden kann. Zudem kann er während der Fahrt vom Dach wehen und dem Hintermann die Sicht nehmen. Und auch im Portemonnaie hinterlässt übrig gebliebener Schnee ein dickes Loch. Es droht nämlich eine Geldstrafe von 25 Euro.

Autofahren im Winter: Motor warmlaufen lassen wird teuer

Etwas teurer ist es indes, wenn man den Motor warmlaufen lässt, während man draußen die Scheiben freikratzt. Das ist nicht nur verboten, sondern verursacht unnötigen Lärm und schadet der Umwelt. Entsprechend droht Autofahrern ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.

Bei Regen, Schnee und Nebel reicht zudem das Tagfahrlicht nicht mehr aus, da nur die Scheinwerfer leuchten. Für den Hintermann ist man dadurch nur schlecht zu erkennen. Bei schlechter Sicht ist daher das Abblendlicht verpflichtend. Wer das vergisst, dem droht außerorts ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Innerorts zahlt man 25 Euro.

Autofahren im Winter: Auf richtiges Kennzeichen achten

Und auch auf das Kennzeichen sollte man im Winter genau achten. Denn: Oldtimer, Wohnmobile und Motorräder sind oftmals nur mit Saisonkennzeichen zugelassen. Auch der Versicherungsschutz gilt nur in dem auf dem Kennzeichen vermerkten Zeitraum.

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Je nach Zeitraum, der auf dem Nummernschild steht, dürfen diese im Winter dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 50 bzw. 40 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind die Folgen noch dramatischer.

Rubriklistenbild: © Zuma Press/Imago