Sirene und Alarm im Straßenverkehr
Blaulicht und Martinshorn: So müssen sich Autofahrer verhalten – sonst droht Bußgeld
VonJuliane Reyleschließen
Wenn Martinshörner ertönen und Blaulicht von Feuerwehr, Polizei und Co. im Straßenverkehr auftauchen, müssen Autofahrer auf das richtige Verhalten achten. Sonst wird es teuer und gefährlich.
Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen oder Einsatzkräfte von Hilfsorganisationen sind oft mit Blaulicht und Martinshorn auf der Straße unterwegs. Vor allem Autofahrer müssen dann wichtige Verkehrs- und Verhaltensregeln beachten. Schließlich handelt es sich beim Einsatz von Martinshörnern um Notfälle, bei denen es auf jede Sekunde ankommt.
Wichtige Regeln für Autofahrer im Straßenverkehr: Verhalten bei Blaulicht und Martinshorn
Begegnet einem Autofahrer Blaulicht und Martinshorn, so ist die wichtigste aller Regeln: Platz schaffen. Nur dann haben die Einsatzkräfte freie Fahrt und können schnellstens zu ihrem Einsatzort gelangen. Beim Zuwiderhandeln kann es lebensgefährlich für Verletzte werden und teuer für den Geldbeutel der Autofahrer. Denn nicht nur bei illegalen Aufklebern auf dem Auto riskieren Autofahrer Bußgeld, auch bei falschem Verhalten im Ernstfall. Die wichtigsten Regeln, wie „Malteser“ schreibt, im Überblick:
- Ruhe bewahren: Abruptes Bremsen kann gefährlich werden. Reagiert der nachfolgende Verkehr nicht schnell genug, so kann es leicht zu einem Auffahrunfall kommen. Steht der Wagen an einer sicheren Position und stört niemanden, so ist es zu empfehlen einfach stehenzubleiben bis die Einsatzfahrzeuge das Gebiet passiert haben.
- Ausschau halten: Die Richtung des Einsatzfahrzeuges kann entscheidend sein, wenn es darum geht, ihm schnell auszuweichen. Deshalb sollten Autofahrer nach dem Einsatzfahrzeug Ausschau halten und entsprechend ausweichen. Bis klar ist, aus welcher Richtung das Blaulicht kommt, sollte weitergefahren werden. Im Zweifelsfall, also an Kreuzungen oder bei Kreisverkehren, lieber kurz stehen bleiben und abwarten.
- Beobachten: Wenn das Einsatzfahrzeug entdeckt wird, muss nur noch herausgefunden werden, ob das eigene Auto im Weg ist und falls ja in welche Rictung am besten ausgewichen werden sollte.
- Platz schaffen: Es ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Verkehrsteilnehmer für eine freie Bahn sorgen müssen, sobald Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn angefahren kommen. Neben Fahrverbot und Punkten drohen sonst zwischen 240 und 320 Euro Bußgeld. Diese Regel ist in § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Wer keinen Platz macht, muss mit Bestrafung rechnen.
Bußgeld bei Fehlverhalten: Richtig handeln bei Blaulicht, Martinshorn und Sirenen
Diese Strafe gilt für alle. Auch wer zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, muss auf das frei Halten der Straße achten, wenn Martinshorn und Blaulicht aufkommen. Demnach können nicht nur Autofahrer ein Bußgeld und Strafe erhalten, sondern auch Radfahrer, Motorradfahrer, Fußgänger und sonstige Verkehrsteilnehmer.
Doch auch die Rettungsgasse darf nicht befahren werden, wer die Rettungsgasse für Überholmanöver nutzt oder blockiert, dem drohen ebenfalls hohes Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Damit es gar nicht erst zum Einsatz der Sirenen kommt, sollten Autofahrer den Holländer-Griff kennen, um schwere Unfälle zu verhindern.
Blaulicht und Martinshorn an der roten Ampel und im Kreisverkehr
Wenn die Straße nur eine Spur hat und sich ein Blaulicht nähert, dann ist es im Notfall auch erlaubt, bei Rot über die Ampel zu fahren, wie „Malteser“ schreibt. Schließlich muss auch dort eine Rettungsgasse gebaut werden, damit die Einsatzfahrzeuge hindurchfahren können. Allerdings sollten alle anderen Möglichkeiten zum Ausweichen vorab geklärt sein. Ausweichmöglichkeiten sind zum Beispiel der Bürgersteig, Bushaltestellen und andere Bereiche, die problemlos wieder verlassen werden können.
Im Kreisverkehr gibt es meist nur eine Spur. Das heißt für Autofahrer, dass sie im Ernstfall nicht die erst beste Ausfahrt nehmen sollten, sondern lieber dem Einsatzfahrzeug Vorrang lassen und ein Extrarunde im Kreisverkehr drehen, damit die Einsatzkräfte das Auto nicht noch überholen müssen.
Polizei, Feuerwehr und Co. auf der Landstraße, Autobahn: Das müssen Autofahrer tun
Auf der Autobahn müssen Autofahrer bei Ertönen eines Martinshorns eine Rettungsgasse bauen. Die Rettungsgasse muss unbedingt richtig gebildet werden, sonst droht Bußgeld. Ist ein Einsatzfahrzeug der Polizei, Feuerwehr und Co. hinter dem Auto, während auf der Landstraße gefahren wird, sollte nicht abrupt gebremst werden, sondern das Tempo angemessen verringert und nach möglichst weit rechts gefahren werden. Bei zu hohem Tempo könnte das Fahrzeug sonst in Schleudern geraten und einen weiteren Unfall verursachen.
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Nähert sich das Einsatzfahrzeug jedoch von Vorne, gibt es weitere Möglichkeiten. Hat es freie Fahrt, dann kann ganz normal weiter gefahren werden. Befinden sich jedoch noch weitere Fahrzeuge oder Hindernisse vor dem Einsatzwagen, dann sollte Platz gemacht werden, damit das Einsatzfahrzeug problemlos überholen kann. Wenden hingegen ist eine brenzlige Sache, beim Befahren oder Wenden auf Privatgrundstücken, droht Autofahrern eine hohe Strafe.
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