Bei Mittelfinger-Geste
Verbotene Gesten im Auto: Welche Beleidigungen für Fahrer teuer werden
VonMichaela Ebertschließen
Von Zunge herausstrecken bis zum Mittelfinger: Wer im Straßenverkehr beleidigende Gesten zeigt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Bis zu 4000 Euro sind fällig!
Drängeln, Schneiden und die Vorfahrt nehmen: Beim Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer kann dem ein oder anderen Autofahrer schnell mal die Hutschnur platzen. Doch gerade in solchen Situationen gilt es, die Nerven zu behalten. Denn eine falsche Geste kann durchaus teuer werden.
Wer zum Beispiel seinem Gegenüber den Vogel zeigt, riskiert ein saftiges Bußgeld. Bis zu 750 Euro können dann fällig werden. Am teuersten wird es bei der durchaus beliebten Mittelfinger-Geste: Bis zu 4000 Euro Strafe drohen im schlimmsten Fall!
Verbotene Gesten im Straßenverkehr: Liste zeigt drohendes Bußgeld
Dass Beleidigungen im Straßenverkehr – egal ob mit Worten oder Gesten – derart hart geahndet wird, geschieht nicht grundlos: Schon im allerersten Paragraf der Straßenverkehrsordnung steht geschrieben: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Heißt also konkret: Wer dagegen verstößt und die eigene Attitüde hinterm Steuer nicht unter Kontrolle bekommt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine echte Straftat! Dies wird auch aus dem Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs ersichtlich. Verkehrs-Rüpel können damit sogar strafrechtlich verfolgt werden. Eine Liste zeigt die häufigsten Vergehen laut „bussgeldkatalog.org“ und die damit verbundenen drohenden Strafen:
| Beleidigende Geste | Strafe |
|---|---|
| Die Zunge herausstrecken | 150 Euro |
| Arschloch-Zeichen (Daumen und Zeigefinger bilden einen Kreis) | 300 Euro |
| Lange Nase machen | 700 Euro |
| Einen Vogel zeigen | 750 Euro |
| Scheibenwischer-Geste | 1000 Euro |
| Stinkefinger zeigen | 4000 Euro |
Kein Bußgeldkatalog für Beleidigungen im Straßenverkehr – Höhe der Strafe variiert
Da es für Beleidigungen im Straßenverkehr keinen offiziellen Bußgeldkatalog gibt, gelten die Werte eher als grobe Orientierung. Da sie variieren können, wurden sie aus den Durchschnittswerten der vergangenen Gerichtsurteile ermittelt. Die Höhe des Bußgelds ergibt sich aus Schwere der Beleidigung, dem Zusammenhang und dem Gericht, welches das Urteil verhängt.
Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt übrigens auch vom Nettoeinkommen des Betroffenen ab: Die Höhe des Bußgelds wird in Tagessätzen berechnet. Meist werden für eine Beleidigung zehn bis dreißig Tagessätze verlangt. Der Tageshöchstsatz beträgt laut Paragraf 40 im Strafgesetzbuch 30.000 Euro.
Beleidigung gegenüber Polizisten: Bestimmte Gesten können besonders teuer werden
Besondere Vorsicht gilt übrigens gegenüber Polizisten und Politessen. Hier gibt es in Sachen Bußgeld noch einmal einen Extra-Zuschlag. Da die Beamten die Staatsgewalt verkörpern, bedeutet dies, dass im Falle einer Beleidigung gleichzeitig auch der Staat beleidigt wird.
Wer also einem Polizisten einen Vogel zeigt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen! Zunge herausstrecken kostet hier sogar 300 Euro. Übrigens: Gleiches gilt auch für obszöne Gesten gegen eine Videoüberwachungskamera. Immerhin richtet sich die Beleidigung ja gegen den Beamten, der hinter dem Monitor sitzt.
Bußgeld, Gerichtskosten und Schmerzensgeld – im schlimmsten Fall droht sogar Freiheitsstrafe und Fahrverbot
In den meisten Fällen gehen derartige Entgleisungen für die Verursacher nicht gut aus: Besonders Polizisten bringen Beleidigung meist schnell zur Anzeige. Generell müssen dies die Geschädigten innerhalb von drei Monaten machen, sonst droht der Vorfall zu verjähren.
Bekommt der Kläger später auch vor Gericht recht, muss der Angeklagte zudem die Gerichtskosten zahlen – zusätzlich zum Bußgeld versteht sich. In besonders schweren Fällen steht den Beleidigten sogar noch ein Schmerzensgeld zu. Neben den Geld- und Haftstrafen, kann bei Beleidigungen im Straßenverkehr auch ein zeitweiliges Fahrverbot verhängt werden.
Punkte in Flensburg gibt es dank einer Neuregelung im Punktesystem übrigens nicht mehr, da Beleidigung im Straßenverkehr die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden. Vor der Reform konnten jedoch bis zu fünf Punkte in Flensburg fällig werden.
Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/photothek.net

