Knöllchen ohne Blitzerbild

Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto: Muss die Strafe bezahlt werden?

  • Juliane Reyle
    VonJuliane Reyle
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Zahlreiche Autofahrer in Deutschland werden von Radarfallen geblitzt – nicht immer ist ein Foto im Bußgeldbescheid. Muss das Knöllchen dennoch bezahlt werden?

Mal ganz kurz nicht auf den Tacho geschaut oder gar die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und schon wird der zu schnelle Autofahrer geblitzt. Ob von einer Blitzersäule oder einer mobilen Radarfalle, spielt keine Rolle: Nach der Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten den Autofahrer meist ein Bußgeldbescheid und unter Umständen sogar Punkte in Flensburg. Das Bußgeld kann, ebenso wie bei verbotenen Autoaufklebern und illegalen Stickern am Auto, schnell sehr hoch ausfallen. Kein Wunder, dass sich betroffene Fahrer überlegen: „Muss ich ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto trotzdem bezahlen?“

Autofahrer erhält Bußgeldbescheid ohne Blitzerbild: Muss die Strafe gezahlt werden?

Um einem hohen Bußgeld oder Punkten zu entgehen, wurde schon so manches Blitzerfoto angefochten – zum Beispiel, wenn eine Sonnenbrille getragen wurde oder der Fahrer nicht direkt zu erkennen war. Aber was ist, wenn es gar kein Foto gibt? Nicht jeder Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung enthält die bekannten Schwarz-Weiß-Fotos von Radarfallen.

Für Betroffene ist die Antwort wohl enttäuschend, denn: Das Bußgeld muss trotzdem bezahlt werden. Nur als Beweismittel muss das Foto existieren, mitgeschickt werden hingegen muss es nicht. Lediglich bei Zweifel an der Echtheit des Bußgeldbescheids kann das Foto vom betroffenen Fahrer angefordert werden. Mittels einer Akteneinsicht können Fahrer das Blitzerfoto dann in der Regel einsehen, wie „Bussgeld-Info“ erklärt.

Sonderfall: Bußgeldbescheid mit Blitzerfoto – Fahrer des Pkw ist nicht erkennbar

Nochmal anders sieht es aus, wenn ein Blitzerfoto gemeinsam mit dem Bußgeldbescheid zugesendet wurde, doch der Fahrer sich nicht auf dem Foto erkennt. Das kann mehrere Gründe haben: Entweder die Fotoqualität ist zu schlecht, der Fahrer vermummt am Steuer oder es war eine ganz andere Person im Auto. In diesen Fällen kann Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt werden.

Dabei gilt es zu beachten, dass der Einspruch innerhalb 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheides eingereicht werden muss und nicht sicher ist, dass das Bußgeld auch wirklich eingestellt wird, wie „Blitzero“ erklärt. Im Zweifelsfall kann auch ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Doch es gibt eine weitere Ausnahme: Mit einigen speziellen Kennzeichen am Wagen, droht den Fahrern nämlich kein Bußgeld. Bei Visitenkarten am Auto hingegen, fragen sich ebenfalls viele Autofahrer, ob diese illegal sind.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Imagebroker und IMAGO / Zoonar

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