Sicherheit

Mit dem Motorrad durch die Rettungsgasse fahren – saftige Bußgelder drohen

  • VonSophia Lavcanski
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Bei langen Staus nutzen Motorradfahrer immer wieder die Rettungsgasse, um dem Verkehr zu entkommen – besonders bei Hitze. Doch das kann teuer werden, wenn sie erwischt werden.

Der Sommer ist Motorradsaison und auf Straßen und Autobahnen fahren dann wieder etliche Biker. Doch besonders an warmen Wochenenden oder in den Ferien kommt es auf den Autobahnen regelmäßig zu Stau, bei dem Motorradfahrer unmittelbar der Hitze ausgesetzt sind. Um dem zu entkommen wird oft die Rettungsgasse, Standstreifen oder Lücken genutzt – was ziemlich teuer werden kann.

Stau auf der Autobahn: Rettungsgasse nutzen? Klare Regeln für Motorradfahrer

Kommt es auf der Autobahn zu einem Stau, sei es wegen eines Unfalles oder anderer Verkehrsbehinderungen, sind Autofahrer dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zwischen der ganz linken Spur und den rechts davon liegenden Spuren zu bilden. Diese soll dabei helfen, dass Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen. Auch weitere Dinge sind bei Stau zu beachten – und können zu hohen Bußgeldern führen.

Damit die Rettungsgasse jederzeit frei ist, darf sie bei einem Stau von keinem Verkehrsteilnehmer befahren werden. Auch Motorradfahrer haben sich an die Regeln zur Rettungsgasse zu halten, egal wie heiß es ist und wie lange der Stau ist. Für sie gelten hierbei dieselben Regeln wie für Autofahrer. Wer mit seinem Zweirad dennoch die freie Spur unberechtigter Weise zum Überholen nutzt, verstößt gegen die geltenden Verkehrsregeln und muss mit harten Konsequenzen rechnen.

Mit dem Motorrad durch die Rettungsgasse – diese Bußgelder drohen

Wer sich mit dem Motorrad bei Stau tatsächlich durch die Rettungsgasse mogelt, muss damit rechnen, dass das ziemlich teuer enden könnte: Laut „bussgeldkatalog.de“ drohen nicht nur eine Strafe von mindestens 240 Euro, sondern auch zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es bei dem Manöver zu einer Behinderung, erhöht sich die Summe auf 280 Euro, bei Gefährdung auf 300 Euro und bei Unfallfolge sogar auf 320 Euro.

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Allgemein ist die Nutzung des Seitenstreifens nur für Notfälle vorgesehen, also auch bei einem drohenden Hitzeschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung. Wichtig ist, dass der Seitenstreifen dabei jedoch nicht zum Weiterfahren, sondern nur zum Abstellen des Motorrads genutzt werden darf. Dem Stau entkommen dürfen Motorradfahren also genauso wenig wie Autofahrer.

Rubriklistenbild: © IMAGO, rheinmainfoto/ Bearbeitung: echo24.de

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