Kaufprämie, Maske und Führerschein

Änderungen für Verkehrsteilnehmer: Was ab 2023 in Deutschland gilt

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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2023 müssen sich die Autofahrer in Deutschland auf neue Regeln und Gesetze einstellen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zum Jahreswechsel werden in Deutschland wieder die Korken knallen. Doch mit dem neuen Jahr kommen auch neue Regeln und Gesetze und die betreffen auch die Verkehrsteilnehmer. Doch auf welche Änderungen und Neuerungen müssen sich diese 2023 einstellen?

Auch 2023 erwarten die Autofahrer in Deutschland einige Änderungen. (Symbolbild)

Änderungen für Verkehrsteilnehmer: Was ab 2023 in Deutschland gilt

Für viele Autofahrer heißt es 2023: Lappen abgeben. Nicht etwa, weil sie zu viele Punkte in Flensburg gesammelt haben oder zu schnell waren, sondern weil es die Europäische Union die europäischen Führerscheine vereinheitlichen möchte. Die roten und grauen Lappen müssen nun gegen einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat getauscht werden. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Der Austausch erfolgt dabei stufenweise. Die Jahrgänge 1959 bis 1965 haben dafür bis zum 19. Januar 2023 Zeit. Anschließend folgen die Jahrgänge 1965 bis 1970. Wird der Lappen nicht rechtzeitig ausgetauscht, verliert er seine Gültigkeit.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Apropos Gültigkeit: Für alle Fahrzeuge mit einer rosa Plakette steht im kommenden Jahr ein Besuch beim TÜV an. Bestehen sie die Hauptuntersuchung, gibt es eine orangene Plakette. Der nächste TÜV-Termin steht damit 2025 an. Wer einen Neuwagen anmeldet, darf sich über eine blaue TÜV-Plakette freuen und hat drei Jahre Zeit bis zur nächsten Hauptuntersuchung.

Änderungen für Verkehrsteilnehmer: Umweltbonus sinkt und wird gedeckelt

Es gibt aber auch schlechte Nachrichten für Käufer von Neuwagen – zumindest, wenn diese elektrisch betrieben sind. Denn ab 2023 sinkt die Förderung von Elektroautos von derzeit maximal 9.000 Euro auf höchstens 6.750 Euro. Einige Hersteller haben jedoch bereits angekündigt, die Differenz auszugleichen. Dennoch können Käufer von Stromern in die Röhre gucken, denn die Fördersumme wird 2023 auf 2,1 Milliarden gedeckelt. 2024 sind es sogar nur noch 1,3 Milliarden.

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Das ist jedoch nicht die einzige Veränderung beim Umweltbonus. Ab dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen einen Antrag stellen. Zudem fällt zum Jahreswechsel auch die Förderung von Plug-in-Hybriden weg. Während es die Kaufprämie für Elektroautos nur einmalig gibt, wird die THG-Prämie jedes Jahr ausgeschüttet. Bei vielen Anbietern ist sogar immer mehr Geld drin.. Für 2023 müssen Besitzer von Stromern allerdings einen neuen Antrag stellen.

Änderungen für Verkehrsteilnehmer: CO2-Preis bleibt identisch

Zum Jahreswechsel hätte auch die CO₂-Bepreisung von 30 auf 35 Euro pro Tonne steigen sollen. Die Folge: Die Spritpreise für Diesel und Benzin wären weiter gestiegen. Wegen der stark gestiegenen Energiepreise hat sich die Bundesregierung jedoch dazu entschieden, die jährliche Erhöhung zum Jahreswechsel auszusetzen.

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Nicht ausgesetzt wird indes die Pflicht, zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten mitzuführen. Diese Regelung gilt bereits seit dem 1. Februar 2022, den Autofahrern wurde jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023 eingeräumt. Fehlen die Masken, wird ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro fällig.

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