Gefahr am Steuer

Fahren nach Alkoholkonsum: Wie lange dauert es, bis man nicht mehr betrunken ist?

  • Simon Mones
    VonSimon Mones
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Ein Glas Wein oder Bier zu viel und schon ist die Fahrtüchtigkeit in Gefahr. Viele unterschätzen, wie lange Alkohol im Körper wirkt. Dabei drohen hohe Bußgelder.

Für eine lange Zeit galt Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt. Erst 1953 gab es erstmals eine Promillegrenze. Mit 1,5 Promille lag diese aber deutlich über dem heutigen Wert von 0,5 Promille. Dieser gilt erst seit 2001. Doch noch immer denkt sich mancher Autofahrer: Das ein oder andere Bier ist also noch ok. Dabei unterschätzen sie aber die Wirkung von Alkohol.

Alkohol wirkt sich schon ab 0,2 Promille auf Konzentrationsvermögen aus

„Bereits ab 0,2 Promille können sich beispielsweise Konzentrationsvermögen und Bewegungskoordination verschlechtern, ab 0,5 Promille werden die Reaktionen immer langsamer“, erklärt der ADAC. Hinzu kommt, der menschliche Körper baut das Nervengift nur sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur rund 0,1 bis 0,15 Promille, betont der TÜV Rheinland.

Auch am nächsten Tag kann ein Alkoholtest noch positiv ausfallen.

Je nachdem, wie viel Alkohol konsumiert wurde, ist es also möglich, dass auch am nächsten Morgen noch Restalkohol im Blut vorhanden ist. Und das, obwohl man sich bereits wieder nüchtern fühlt.

Alkohol am Steuer: Höchstwert erst nach zwei Stunden erreicht

Um das zu vermeiden, könnte man sagen, ab Mitternacht ist Schluss mit Bier, Wein und Co. Das Problem: Der Alkohol-Höchststand im Blut ist erst nach etwa ein bis zwei Stunden erreicht, da sich der Pegel erst langsam aufbaut. Wer also etwas tief ins Glas geguckt hat, erreicht dann gegen etwa zwei Uhr einen Pegel von beispielsweise 1,5 Promille.

Geht man dann davon aus, dass der Körper pro Stunde besagte 0,1 bis 0,15 Promille abbaut, sind das zehn bis 15 Stunden. Im besten Fall ist man dann also gegen 12 Uhr wieder fahrtüchtig. Realistischer ist jedoch 17 Uhr. Wer sich also zu früh wieder hinters Steuer setzt, riskiert also, von der Polizei erwischt zu werden.

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Wer das vermeiden will, kann einen Promille-Rechner nutzen, um die getrunkene Menge Alkohol und die Konzentration im Blut im Blick zu behalten. Wie hoch der Promille-Wert ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Dazu zählen etwa Geschlecht, Gewicht, Körpergröße und Alter.

Alkohol am Steuer: Diese Bußgelder drohen bei eienm Verstoß

Doch welche Strafen drohen, wenn man alkoholisiert von der Polizei gestoppt wird. Auch hier kommt es auf die Umstände an. Berufskraftfahrer und Fahranfänger begehen zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Für beide gilt die Null-Promille-Grenze, die inzwischen von einer Mehrheit befürwortet wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

In Deutschland gilt man als Fahranfänger, wenn man sich entweder in der Probezeit befindet oder ist jünger als 21 Jahre. Schon bei geringen Mengen Alkohol im Blut wird eine Geldstrafe von 250 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Und auch die Probezeit kann um zwei Jahre verlängert werden. In allen anderen Fällen sieht der Bußgeldkatalog folgende Strafen vor, dabei kann es auch schon unter 0,5 Promille Ärger geben:

BußgeldPunkteFahrverbot
1. Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze\t528,50 Euro21 Monate
2. Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze\t1053,50 Euro23 Monate
3. Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze\t1578,50 Euro23 Monate
Gefähr­dung des Verkehrs unter Alkohol­einfluss (bereits ab 0,3 Promille)\t3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe\t
Alkohol­gehalt im Blut ab 1,1 Promille\t3Ent­ziehung des Führer­scheins, Freiheits­strafe oder Geld­strafe\t

Rubriklistenbild: © Heiko Becker/dpa