Zu Fuß im Straßenverkehr
Führerschein-Entzug droht: Wie auch Fußgänger den Lappen verlieren können
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Betrunken Autofahren hat meist Folgen, aber auch Fahrradfahrer und Fußgänger können bei Unachtsamkeit ihren Autoführerschein verlieren.
Wer ein Gläschen Wein oder eine Flasche Bier trinkt, der sollte lieber nicht mehr ins Auto steigen und sich hinter das Lenkrad setzen. Denn durch den Alkohol wird die Fahrtüchtigkeit schnell eingeschränkt. Das wissen auch viele Autofahrer und greifen daher oft zum Fahrrad anstatt zum Autoschlüssel.
Was viele aber nicht wissen: Auch auf dem Fahrrad kann man seinen Führerschein verlieren. Wer nun denkt, dass zu Fuß diese Gefahr ausgeschlossen ist, hat sich ebenfalls getäuscht. Denn auch wenn weder Auto, Fahrrad oder E-Scooter gefahren werden, können sich Fußgänger ihren Führerschein streitig machen.
Betrunken fahren - Autoführerschein auf dem Fahrrad verlieren
Nicht nur fürs Autofahren gilt man nach einem bestimmten Alkoholkonsum als fahruntüchtig, sondern auch für das Fahrradfahren. Denn mit 1,6 Promille gilt auch der Fahrradfahrer als komplett fahruntüchtig und begeht somit eine Straftat. Auch wer bereits mit mehr als 0,3 Promille auf dem Rad unterwegs ist und dabei einen Unfall baut, eine Ampel übersieht oder andere Ausfallerscheinungen hat, kann ähnlich wie ein Autofahrer bestraft werden, berichtet „auto-motor-und-sport.de“.
Wer außerdem gerade seinen Führerschein macht und betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, kann damit rechnen, dass eine Zulassung zur Führerscheinprüfung nicht genehmigt wird. Das gilt genauso für E-Scooter und Co.
Zu Fuß unterwegs - Bußgelder und Autoführerschein-Entzug können drohen
Im Straßenverkehr gibt es oftmals kuriose Bußgelder, von denen nicht jeder weiß. Auch als Fußgänger drohen bei fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr Bußgelder oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Es droht bereits ein Bußgeld von 10 Euro, wenn Fußgänger die Fahrbahn nicht über den kürzesten Weg oder an nicht vorgesehener Stelle überqueren und andere dabei gefährden, berichtet „rueden.de“.
Wer zu Fuß über eine rote Ampel läuft, begeht eine Ordnungswidrigkeit und dem kann ein Bußgeld von 5 Euro verhängt werden. Wird dabei ein Unfall verursacht, sind es 10 Euro. Bei wiederholter Tat kann der Rotlichtverstoß zu Punkten in Flensburg führen, wobei bei besonders schweren Fällen auch ein Fahrverbot verhängt werden kann. Bei einem Fahrverbot gibt es oft viel zu beachten, inwiefern man noch am Straßenverkehr teilnehmen darf.
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