Fahrerlaubnis

Nach Führerschein-Umtausch: Gültigkeit verfällt schon nach wenigen Jahren

  • VonSophia Lavcanski
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Etwa 43 Millionen Führerscheine müssen demnächst in neue Exemplare umgetauscht werden – doch wie lang gelten sie anschließend überhaupt?

Es geht dabei um ziemlich gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden, um mit EU-weit fälschungssicheren und einheitlichen Führerscheinen ausgetauscht zu werden. Der gesamte Prozess des Umtauschens der Führerscheine muss bis spätestens zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein. Doch auch die neuen Führerscheine gelten nicht für immer.

Vorsicht nach Führerschein-Umtausch – Gültigkeit begrenzt

„Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren“, heißt es vom ADAC. Was viele jedoch nicht wissen: Nachdem der alte Führerschein mit dem neuen umgetauscht wurde, gilt jedoch auch dieser nicht für immer.

„Die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet – dann bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck“, heißt es weiter. Das bedeutet für alle mit Führerschein, dass sie ihn künftig alle 15 Jahre auf dem dazu zuständigen Amt erneuern müssen.

Führerschein-Umtausch: Das sind die Gründe

Hintergrund der Umtauschaktion ist, dass die Führerscheine EU-weit fälschungssicher und einheitlich sind. „Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden können, um mögliche Missbrauchsfälle zu vermeiden“, so der ADAC. In Deutschland gibt es ein Gesetz dazu, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer genau wann an der Reihe ist, regelt ein genauer Stufenplan.

Besondere Vorsicht ist bei Fahrern über 50 geboten, denn hier kann es passieren, dass eine gewisse Fahrerlaubnis nach Umtausch erlischt. Die Fristen, bis zu denen der Führerschein jeweils umgetauscht sein muss, sollten nicht vergessen oder missachtet werden. Wird man beim Fahren mit ungültigem Schein erwischt, droht nämlich eine Geldstrafe.

Rubriklistenbild: © IMAGO/APress/Lobeca

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