Hauptuntersuchung

Gefährlicher Mangel: Das ändert sich ab 20. Mai beim TÜV

Im Mai stehen einige Änderungen bei der Hauptuntersuchung an.
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Im Mai stehen einige Änderungen bei der Hauptuntersuchung an.
  • Andre Borbe
    VonAndre Borbe
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Die Hauptuntersuchung bekommt eine neue Mangelkategorie, von der viele Autos betroffen sein könnten. Zudem sieht eine EU-Richtlinie weitere Änderungen vor.

Ab 20. Mai 2018 stehen einige Änderungen bei der Hauptuntersuchung an. In den Werkstätten können die Prüfingenieure künftig gefundene Mängel in fünf statt vier Kategorien einsortieren.

Wie die Dekra erklärt, werden die bisherigen Kategorien um die Einstufung "Gefährlicher Mangel" erweitert. Damit gibt es folgende Prüfergebnisse:

  • Verkehrsunsicher
  • Gefährlicher Mangel
  • Erheblicher Mangel
  • Geringer Mangel
  • Ohne Mangel

Noch nicht sofort aus dem Verkehr gezogen

Die neue Zwischenstufe reiht sich unter "Verkehrsunsicher" ein. Erhält ein Auto die Einstufung "Gefährlicher Mangel", bescheinigen die Prüfer, dass die Mängel am Auto den Verkehr gefährden können, erklärt André Skupin, Technischer Leiter beim Dekra e.V. Dresden.

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Nach Hause oder zur Reparatur dürfen Sie dennoch fahren. Erst ab der Einstufung "Verkehrsunsicher" wird sofort die TÜV-Plakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert.

Zeitlicher Aufwand bleibt gleich

Außerdem ändern sich einige Einstufungen und Bezeichnungen von Mängeln. "Das geschieht im Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Richtlinie und auch wegen begrifflicher Präzisierungen", so Skupin. In den meisten Fällen betreffen diese Änderungen die Arbeit der Prüfingenieure, weniger das HU-Ergebnis für die Autobesitzer.

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Die neue EU-Richtlinie soll Dekra zufolge im Wesentlichen keine Auswirkungen auf den Umfang und die Prüftiefe der Hauptuntersuchung haben. Auch der zeitliche Aufwand ändere sich nicht, so der Dekra-Experte.

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