Was sagt die StVO?
Ist in Deutschland eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn vorgeschrieben?
VonSebastian Oppenheimerschließen
Auch wenn es immer wieder diskutiert wird: Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Aber: Gibt es eigentlich eine Mindestgeschwindigkeit?
Touristen können es oft kaum glauben: Ist es auf deutschen Autobahnen tatsächlich erlaubt, so schnell zu fahren, wie man möchte? Im Prinzip ja – aber die Realität sieht zumeist etwas anders aus. Es gibt auch hierzulande viele Streckenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen. Und immer wieder wird auch in Deutschland ein generelles Tempolimit diskutiert. Doch: Existiert auf deutschen Autobahnen eine „Mindestgeschwindigkeit“?
Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen: Warum bei Missachtung Ärger drohen kann
Neben den Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in Deutschland die sogenannte „Richtgeschwindigkeit“, die bei 130 km/h liegt. Diese Empfehlung gilt für Kraftfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen und ist in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung festgelegt. Auch wenn keine Strafen für das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit vorgesehen sind, drohen unter Umständen teure Konsequenzen: Da das Ignorieren der Richtgeschwindigkeit das Unfallrisiko erhöht, kann bei einem Crash eine Teilschuld zugesprochen werden – auch wenn der Zusammenstoß grundsätzlich vom Unfallgegner verursacht wurde.
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Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen? Ein Missverständnis
Eine spezifische „Mindestgeschwindigkeit“ auf Autobahnen existiert in Deutschland aber nicht. Es gibt die weit verbreitete Fehlannahme, dass man mindestens 60 km/h fahren muss. Dies ist jedoch ein Missverständnis: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt lediglich, dass nur Fahrzeuge auf Autobahnen fahren dürfen, die konstruktionsbedingt schneller als 60 km/h fahren können.
Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf




Auch wenn es kein Mindesttempo gibt: Extremen Autobahn-Schleichern drohen dennoch Strafen
Auch wenn es wohl eher selten vorkommt, können Strafen verhängt werden, wenn Autofahrer auf Autobahnen zu langsam unterwegs sind. Vor einiger Zeit zog die Polizei beispielsweise einen Ford-Fahrer aus dem Verkehr, weil er mit 20 km/h über die Autobahn zuckelte. Die Grundlage dafür ist § 3 Absatz 2 der StVO: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern“, heißt es dort. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) gehören zu den „triftigen Gründen“ unter anderem schlechte Wetterbedingungen wie Regen, Nebel oder Eisglätte oder besondere Verkehrssituationen wie Baustellen.
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