Messungenauigkeiten

Toleranzabzug: Wie hoch fällt er aus, wenn man geblitzt wurde?

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Bei Blitzgeräten sind geringe Messungenauigkeiten einkalkuliert – deswegen gibt es den Toleranzabzug. Und der kann je nach Geschwindigkeit entscheidend sein.

Wenn jemand davon spricht, dass er „geblitzt“ wurde, meint er meistens, dass er bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt wurde. Allerdings kann man aber auch beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt werden – und im Bundesland Rheinland-Pfalz werden nun sogar Smartphone-Blitzer eingeführt. Wer merkt, dass er wegen eines Tempoverstoßes geblitzt wurde, schaut meist erschrocken auf den Tacho – und rechnet im Kopf schon mal aus, was eventuell droht. Bei Blitzern gibt es immer eine sogenannte Toleranz. Doch: Wie hoch ist diese?

20 oder 21 km/h zu schnell: Ein großer Unterschied bei der Strafe

Ein paar km/h mehr oder weniger können einen großen Unterschied ausmachen: Wie hoch wird das Bußgeld? Gibt es Punkte in Flensburg oder vielleicht überhaupt keine Strafe? Wer etwa bis zu 20 km/h zu schnell fährt, erntet noch keine Punkte in der „Verkehrssünderkartei“, wer mit 21 km/h geblitzt wird dagegen schon. Ein Fahrverbot gibt es ab einem einmaligen Verstoß ab 41 km/h – wem also maximal 40 km/h nachgewiesen werden können, darf weiterfahren. Vorsicht übrigens bei der Nutzung von Blitzer Apps: Dies ist auch für den Beifahrer verboten.

Wer geblitzt wird, bekommt einen Toleranzwert abgezogen, der nach Geschwindigkeit variiert. (Symbolbild)

Toleranzabzug bei Blitzgeräten: Die Technik macht keinen Unterschied

Allerdings sind auch Blitzgeräte nicht unfehlbar, bei Messungen kommt es zu geringen Ungenauigkeiten. Aus diesem Grund gibt es den sogenannten Toleranzabzug. Ob man innerorts oder außerorts geblitzt wird, spielt beim Abzug genauso wenig eine Rolle, wie die Art des Blitzers: stationär oder mobil, erklärt bussgeld-info.de. Und auch ob Laser- oder Radartechnik zum Einsatz kam, spielt keine Rolle. Es gelten immer folgende Werte:

  • Bei gefahrenen bis zu 100 km/h wird ein Toleranzwert in Höhe von drei km/h abgezogen
  • Wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, so werden drei Prozent der Geschwindigkeit abgezogen

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Sonderfall beim Toleranzabzug: Geschwindigkeitsmessungen mittels Videowagen

Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Videowagen gilt ein Toleranzabzug von 5 km/h (bis 100 km/h) bzw. 5 Prozent (über 100 km/h). Wer gar nicht erst nachrechnen will, sollte natürlich seinen Gasfuß zügeln – und sich zudem bewusst sein, dass ein Tempolimit nicht an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet.

Rubriklistenbild: © Robert Poorten/Imago

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