Härtere Strafen

Gesetz gegen Raser: In Österreich können Autos von Temposündern bald versteigert werden

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
    schließen

Nicht jeder Raser lässt sich von Geldstrafen abschrecken. In Österreich kann extremen Rasern ab März 2024 nun das Auto dauerhaft weggenommen werden.

Sobald in Deutschland die Einführung eines Autobahn-Tempolimits diskutiert wird, kochen oft die Emotionen hoch. Während es hierzulande lediglich eine Richtgeschwindigkeit gibt, ist in den meisten anderen Ländern eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn längst selbstverständlich. Natürlich halten sich aber auch andernorts nicht alle Autofahrer an die Regeln – auch abseits der Autobahnen. In Österreich greift man nun zu härteren Strafen, um Temposünder auszubremsen.

Ab März 2024: Autos von Rasern können in Österreich eingezogen und sogar versteigert werden

Jetzt ist beschlossene Sache, was bereits im Dezember 2022 diskutiert wurde: In Österreich kann ab März 2024 Rasern das Auto dauerhaft weggenommen werden. Wie kurier.at berichtet, ist ein dreistufiges System geplant, das von der vorläufigen Beschlagnahmung bis zum „Verfall des Fahrzeugs“ reicht. Demnach können Fahrzeuge von Temposündern ab Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und von mehr als 70 km/h außerorts eingezogen werden – und zwar dauerhaft. Dem Bericht zufolge werden die dauerhaft abgenommenen Fahrzeuge dann versteigert. Der Erlös geht zu 70 Prozent an einen Verkehrssicherheitsfonds, der Rest an die jeweilige Gebietskörperschaft.

In Österreich kann extremen Rasern künftig das Auto weggenommen werden. (Symbolbild)

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von unserem Partner 24auto.de.

Raser mit fremden Autos: In Österreich gibt es in solchen Fällen künftig eventuell ein Lenkverbot

Was aber, wenn Raser mit Autos unterwegs sind, die ihnen gar nicht gehören? In diesem Fall kommt laut dem Portal ein Lenkverbot zum Tragen. Heißt: Der Temposünder darf künftig das entsprechende Fahrzeug nicht mehr benutzen. Und auch der Eigentümer des Wagens wird in die Pflicht genommen: Ihm ist es untersagt, dem Raser das Fahrzeug zu überlassen. Bereits vor zwei Jahren hatten die Österreicher mit einem „Raserpaket“ die Bußgelder für Temposünder drastisch erhöht.

Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt

Alpine A110 S der Gendarmerie
Ein Audi R8 der Polizei von Dubai
Ein Toyota Crown der japanischen Polizei
Ein BMW i3 Streifenwagen der Polizei in München
Spektakuläre Streifenwagen: Die coolsten Polizeiautos aus aller Welt

Einziehung von Raser-Fahrzeugen: Auch in Deutschland ist das in bestimmten Fällen möglich

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Auch in Deutschland können Fahrzeuge von extremen Rasern nach § 315f Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden – wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ handelt. Wichtig zu wissen: Laut Gesetz braucht es für die Erfüllung des Tatbestandes nicht zwangsläufig zwei oder mehr beteiligte Fahrzeuge – es gibt auch den Tatbestand des sogenannten „Alleinrasers“ beziehungsweise „Einzelrennens“. Denn im Gesetzestext heißt es in Absatz 3 des § 315d, dass auch entsprechend bestraft wird, wenn ein Fahrer sich „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.

Rubriklistenbild: © Agefotostock/Imago

Mehr zum Thema