Straßenverkehrsordnung
Parken in der Einbahnstraße: Bei diesen Fehlern drohen hohe Bußgelder
In Einbahnstraßen gibt es für Autofahrer einiges zu beachten. Doch welche Regeln gelten eigentlich, wenn man in einer solchen Straße parken möchte?
Seien es Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln oder Parkverbote: Wer auf den Straßen unterwegs ist, muss, egal ob Motorrad, Pkw oder Lkw, eine ganze Reihe an Regeln beachten. Meist drohen für Verstöße hohe Bußgelder. Doch worauf kommt es eigentlich an, wenn man in einer Einbahnstraße parken möchte?
In einer Einbahnstraße parken? Das gilt es zu beachten
Generell gilt: Geparkt wird an der rechten Straßenseite in Fahrtrichtung. An engen, unübersichtlichen Straßenstellen, Bahnübergängen und Feuerwehrzufahrten darf nicht geparkt werden. Außerdem sollte man beachten, nicht weniger als fünf Meter vor und hinter einer Kreuzung zu stehen oder eine Grundstücksausfahrt zu blockieren. Auch auf Gullydeckeln, Pfeilmarkierungen, Leitlinien und Warnlinien sollte nicht geparkt werden.
Doch wie sieht es eigentlich bei Einbahnstraßen aus? In einer Einbahnstraße dürfen Autofahrer auf beiden Seiten parken, solange die oben genannten Punkte weiterhin eingehalten werden. Meistens ist in Einbahnstraßen auch genügend Platz vorhanden, um problemlos an beiden Seiten der Fahrbahn parken zu können.
Parkverbot in Einbahnstraßen - hier drohen hohe Bußgelder
Wer in einer Einbahnstraße parken möchte, sollte unbedingt auf entsprechende Verkehrsschilder achten. Denn oft gibt es in den Zonen ein (absolutes) Halteverbot. Das Parkverbot gilt jedoch nicht beidseitig. Gemäß der StVO gelten Vorschriftzeichen nämlich nur dort, wo oder von wo an die Anordnungen zu befolgend sind. Als Beispiel: Steht ein Parkverbotsschild am rechten Fahrbahnrand, darf am linken Fahrbahnrand geparkt werden und umgekehrt. Des Weiteren gelten sie nur bis zur nächsten Kreuzung.
Das genaue Bußgeld für den Verstoß berechnet sich hierbei jedoch nicht durch das Falschparken selbst, sondern durch die damit verbundenen Verstöße und Gefährdungen. Wer an einer engen oder unübersichtlichen Stelle hält, zahlt beispielsweise nur 20 Euro, wer in einer Feuerwehrzufahrt steht wiederum 55 Euro.
Für wen und wann gilt die Einbahnstraße eigentlich?
Was viele nicht wissen: Auch das verkehrt herum Parken ist verboten. In einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu parken, kann bis zu 15 Euro Bußgeld kosten. Das liegt daran, dass man nur dann verkehrt herum parken kann, wenn man zuvor in der Einbahnstraße gewendet hat. Da man aber genau das nicht darf, kann man bei jedem dieser falsch herum geparkten Fahrzeuge fest davon ausgehen, dass sie gegen die Regel verstoßen haben.
Auch Fahrradfahrer sollte die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen beachten. Steht nur das klassishe Einbahnstraßenschild, dürfen Fahrradfahrer dennoch auch in die Entgegen gesetzte Richtung fahren. Wenn unter einem Einbahnstraßenschild jedoch auch ein Zusatzschild für Fahrräder zu finden ist, dürfen auch diese nur in eine Richtung fahren.
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