Verschiedene Wege

Punktestand in Flensburg: Drei Möglichkeiten, um ihn abzufragen

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, kassiert schnell mal Punkte in Flensburg. Auf drei verschiedene Arten kann man seinen Kontostand abfragen.

„Verkehrssünderkartei“ – so wird das Flensburger Punktekonto landläufig genannt. Im offiziellen Behördendeutsch heißt es eigentlich „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Daneben gibt es auch noch das „Fahreignungsregister“ (FAER) – dort wird beispielsweise festgehalten, wenn einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch Entscheidungen über Straftaten – wie etwa eine Nötigung – und Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, werden hier eingetragen.

Je nach Schwere des Verstoßes bekommen Verkehrssünder Punkte in Flensburg. (Symbolfoto)

Wie viele Punkte habe ich in Flensburg?

Je nach Schwere des Verstoßes im Straßenverkehr wandern zwischen 1 und 3 Punkte auf das „Flensburger Konto“ – erst im November 2021 war der Bußgeldkatalog verschärft worden. Beispielsweise auch die Strafen im Zusammenhang mit der so wichtigen Rettungsgasse. Hat man acht oder mehr Punkte angesammelt, ist der Führerschein erstmal weg. Allerdings: Die Punkte bleiben nicht ewig bestehen – sie werden nach bestimmten Fristen automatisch wieder gelöscht. Die Dauer bis zur Löschung bestimmt ebenfalls wieder die Schwere des Vergehens – so können zwischen zweieinhalb Jahren und zehn Jahren vergehen.

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Punkte in Flensburg: Abbau durch ein Seminar ist möglich

Auch ein Abbau ist möglich – allerdings lässt sich nur ein einziger Punkt tilgen, indem man an einem sogenannten Fahreignungsseminar teilnimmt. Das geht zudem nur einmal innerhalb von fünf Jahren – und ist ab einem Punktestand von mehr als fünf Punkten auch gar nicht mehr möglich.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Punkte in Flensburg: Drei Möglichkeiten, den Kontostand abzurufen

Wer sich nicht sicher ist, wie viel Punkte er in Flensburg auf dem Konto hat, der kann seinen Stand beim KBA kostenlos abfragen – und zwar auf drei Arten:

  • 1. Online-Abfrage: Unter diesem Link kann man beim KBA seinen aktuellen Punktestand abrufen. Allerdings ist das nicht gerade unkompliziert – unter anderem benötigt man dazu aus Datenschutzgründen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion.
  • 2. Abfrage per Post: Wer den postalischen Weg bevorzugt, kann sich auf der Website des KBA ein Formular herunterladen und dieses ausgefüllt an das Kraftfahrtbundesamt schicken. Allerdings muss man eine Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beilegen. Alternativ ist es auch möglich, sich die Unterschrift auf dem Formular amtlich beglaubigen zu lassen.
  • 3. Abfrage vor Ort: Wer sich zufällig in der Nähe des Kraftfahrt-Bundesamts befindet, kann seinen Punktestand – innerhalb der auf der Website hinterlegten Öffnungszeiten – auch persönlich abfragen. Allerdings geht es auch hier nicht ohne Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise einen gültigen behördlichen Dienstausweis.

Wichtig zu wissen: Alle drei genannten Methoden sind kostenlos. Vorsicht geboten ist bei Dienstleistern, die ebenfalls auftauchen, wenn man das Thema „Punktestand in Flensburg abfragen“ googelt – eine Abfrage über solche Unternehmen ist in der Regel kostenpflichtig.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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