Ohne Parkschein parken
Unnötiges Bußgeld vermeiden – dann gilt für Autofahrer die 150-Meter-Regel
VonJuliane Reyleschließen
Wer die 150-Meter-Regel kennt, kann Bußgeld vermeiden. Wann Parken ohne Parkschein erlaubt ist und wann eine Strafe droht.
Im Straßenverkehr existieren zahlreiche Regeln und Normen. Autofahrer müssen zum Beispiel auf rot-weiße Sticker an Straßenlaternen und auf verbotene Auto-Aufkleber achten, sonst drohen hohe Bußgelder. Mit einigen Tipps und Tricks lassen sich jedoch unnötige Strafen leicht vermeiden. Eine wichtige Regel ist die 150-Meter-Regel. Sie gilt im Zusammenhang mit Parkscheinen und erklärt, wann und wo Autofahrer sich ein Parkticket ziehen müssen.
150-Meter-Regel – dann müssen Autofahrer kein Parkticket bezahlen
Sogar schneller zu fahren, als erlaubt, funktioniert ohne Bußgeld, wenn Autofahrer die Blitzer-Toleranzgrenze kennen. Das gilt auch für Parktickets. Ist ein Parkscheinautomat kaputt, freut sich der Autofahrer schnell, weil er kein Parkticket bezahlen muss. Aber ist das wirklich so? Nein: Hier kommt die 150-Meter-Regel ins Spiel. Ist ein Parkscheinautomat defekt, müssen Autofahrer, die ihr Auto abstellen wollen, einen anderen Automaten aufsuchen.
Parkscheibe statt Parkschein? 150-Meter-Regel schützt vor Bußgeld
Nach § 13 der Straßenverkehrsordnung ist es zwar erlaubt, bei defekten Parkscheinautomaten mit Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer zu parken. Das bedeutet, dass das Parken kostenlos ist. Allerdings müssen sich Autofahrer vorher im Umkreis von mindestens 150 Metern nach einem funktionierenden Automaten umsehen, erklärt der „ADAC“. Erst wenn kein funktionierender Parkscheinautomat in der Nähe ist, darf die Parkscheibe benutzt und kostenlos geparkt werden.
Schon mal einen Strafzettel bekommen, weil Sie ohne Parkschein geparkt haben? Mit der 150-Meter-Regel für Parkscheinautomaten lässt sich dieses unnötige Bußgeld vermeiden. Um den Abstand zwischen Auto und Parkscheinautomat zu überprüfen, können Autofahrer Navigations-Apps, Schrittzähler oder Faustregeln nutzen. „Blitzrechner“ schreibt, dass bei einer Körpergröße zwischen 150 und 170 Zentimetern die durchschnittliche Schrittlänge etwa 60 Zentimeter beträgt. Bei einer Körpergröße von mehr als 170 Zentimetern etwa 70 Zentimeter. Die Entfernung zum Parkscheinautomaten kann also auch über die Schrittzahl berechnet werden.
Verbotene Autoaufkleber: Bei diesen Stickern droht bis zu 90 Euro Bußgeld




Parken ist oft komplexer, als gedacht: Zum Beispiel ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten. Ein Verkehrsschild erlaubt das Parken auf dem Gehweg, doch Autofahrer müssen auf einiges achten.
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