Welche Strafen drohen

Privatfahrzeug mit Blaulicht auf dem Dach: Warum das richtig teuer werden kann

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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Ein Blaulicht zu kaufen, ist in Deutschland nicht illegal. Als Privatperson damit auf dem Autodach herumfahren sollte man keinesfalls – es drohen drastische Strafen.

Wer es als Autofahrer schon einmal besonders eilig hatte, der denkt vielleicht schon mal an verhängnisvolle Auswege: Beispielsweise, in einem Stau einfach zu wenden und zur nächsten Ausfahrt zurückzufahren. Oder, dass es in so einer Situation durchaus praktisch wäre, einfach ein Blaulicht aufs Dach zu klemmen und an allen anderen vorbeizuziehen. In die Tat umsetzen sollte man aber auch diese Idee keinesfalls. Ein 21-Jähriger hat es in München dennoch getan – jetzt ist nicht nur sein Führerschein weg, er muss auch noch eine hohe Strafe zahlen.

Privatmann rast mit Blaulicht auf Dach durch München – 2.100 Euro Geldstrafe

Mit mehr als 100 km/h war der Veranstaltungstechniker im August 2022 durch München gerast, wie tz.de berichtet. Auf das Dach seines Mercedes hatte er dabei ein Blaulicht gesetzt. Allerdings hatten „echte“ Polizisten die Verfolgung aufgenommen und den Blaulicht-Raser gestellt. Nun wurde er vom Amtsgericht verurteilt: Sein Führerschein ist für vier Monate weg, dazu muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro bezahlen.

Privatpersonen ist die Verwendung eines Blaulichts verboten – es drohen hohe Strafen (Symbolbild).

Nur bestimmte Institutionen dürfen ein Blaulicht nutzen

In der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist in § 52 geregelt, welche Institutionen ein Blaulicht einsetzen dürfen. Dazu zählen unter anderem:

  • Feuerwehr
  • Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei und Zoll
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Rettungsdienst
  • Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe

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Privat mit Blaulicht unterwegs: Bei einer Verurteilung wegen Amtsanmaßung droht viel Ärger

Der Verkauf eines Blaulichts an Privatpersonen ist laut ADAC in Deutschland legal – und auch der Besitz ist kein Problem. Doch: Wer es an seinem Fahrzeug nutzt, muss unter Umständen mit schwerwiegenden Konsequenzen rechnen – wie nun der Raser in München. Sollte man mit Blaulicht auf dem Dach erwischt werden, wird dem Automobilclub zufolge in jedem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig – was allerdings sicher noch zu verschmerzen wäre.

Kritisch wird es jedoch, wenn man wegen Amtsanmaßung verurteilt wird – das bedeutet, man nimmt eine Handlung vor, die nur Trägern eines öffentlichen Amtes gestattet ist. In diesem Fall wird man nach §132 Strafgesetzbuch (StGB) belangt. Und das kann, je nach Situation, eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedeuten.

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Blaulicht illegal genutzt: Auch eine MPU kann drohen

Allerdings gibt es bei einer illegalen Blaulicht-Nutzung noch weitere Tatbestände, die in Betracht kommen könnten – beispielsweise eine Nötigung im Straßenverkehr, aber auch Geschwindigkeitsübertretungen (kann auch als illegales Kraftfahrzeugrennen gewertet werden) oder die Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer – möglicherweise durch ein riskantes Überholmanöver. Dazu kommt: Wer ein Blaulicht illegal nutzt, muss möglicherweise damit rechnen, dass seine Fahreignung angezweifelt wird – dann könnte die Führerscheinstelle zusätzlich noch eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen.

Rubriklistenbild: © Luca Field/Imago