Polizei und Hilfe rufen
Taxischild leuchtet rot? Stiller Alarm – darum sollte sofort gehandelt werden
VonAnna-Maureen Bremerschließen
Blinkt das Taxischild rot, bedeutet das nicht etwa, dass das Taxi besetzt ist. Das Licht ist als Alarm-Signal zu verstehen. Was dann zu tun ist.
Taxi fahren scheint für viele nie ganz seine Besonderheit zu verlieren. Vor einem Urlaub informieren sich Touristen oft vorab über übliche Preise, in der eigenen Heimatstadt haben manche sogar einen Taxifahrer des Vertrauens. Ein Mythos, der immer wieder aufkommt: Kurze Fahrten können von Taxifahrern abgelehnt werden – stimmt das überhaupt? Und was wissen Menschen sonst so übers Taxifahren? Wann leuchtet, das Taxi-Schild, wann nicht? Und was bedeutet es, wenn es rot blinkt? Tatsächlich sollte sofort reagiert werden, wenn das Taxischild rot leuchtet.
Taxischild auf dem Auto-Dach blinkt rot? Unbedingt reagieren
Eins scheint bereits für viele klar: Ist ein Taxi frei, leuchtet das Taxischild auf dem Dach. Wenn bereits ein Fahrgast drin sitzt, ist das Taxi besetzt und das Licht bleibt aus. So weit, so klar. Aber es kann auch vorkommen, dass das Schild auf dem Dach rot blinkt. „Die roten, blinkenden Lichter auf dem Taxischild sind ein sogenannter „stiller Alarm“ und nur von außen zu sehen“, erklärt „Bayern3“.
Der Taxifahrer selbst kann den Alarm so auslösen, dass ein Fahrgast dies nicht mitbekommt – etwa dann, wenn es im Taxi zu einer Auseinandersetzung kommt oder der Fahrer bedroht wird. Wenn er den Fahrgast durch einen lauten Alarm nicht provozieren will, kann er somit andere auf seine Notsituation aufmerksam machen. Wie sollten sich Menschen verhalten, die von außen den Alarm bemerken?
Wenn das Taxi-Schild rot blinkt: Dringend handeln und die Polizei rufen
Am besten nicht übermütig werden und vorschnell zur Hilfe ans Taxi eilen. Es ist oft nicht ersichtlich, was sich im Taxi für Szenen abspielen. Daher ist es besser, die Polizei zu rufen und vielleicht in Sichtweite des Taxis zu bleiben. Auch wenn sich die Situation später als nicht zu brenzlich herausstellt, darf die Polizei gerufen werden.
„Bayern3“ schreibt zum Thema außerdem: „Der Deutsche Taxiverband empfiehlt seit Mitte der neunziger Jahre, dass alle Taxis einen „stillen Alarm“ haben sollten. Pflicht ist das aber bis heute nicht. Nur ein „lauter Alarm“ mit Hupe und einem Aufleuchten von Scheinwerfern und Blinkern ist gesetzlich vorgeschrieben.“
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