Urteil des Bundesgerichtshofes

Änderung für Autofahrer: Was jetzt auf Lidl- und Kaufland-Parkplätzen gilt

  • Melissa Sperber
    VonMelissa Sperber
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Wer mit dem Auto zum Einkauf zu Kaufland oder Lidl fährt, sollte eine Neuerung beachten. Denn auf den Parkplätzen gilt eine bestimmte Verkehrsregel nicht mehr.

Autofahrer müssen im neuen Jahr 2024 einiges beachten. Für bestimmte Jahrgänge steht im Januar der Führerschein-Umtausch an – und wer den verpasst und mit einem ungültigen „Lappen“ erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Auch bei Assistenzsystemen und Kfz-Versicherung werden in den kommenden Monaten Neuerungen gelten.

Doch das ist längst nicht alles. Denn auch auf Parkplätzen bei Kaufland, Lidl und Co. gilt nun eine neue Regel. Dabei geht es nicht etwa um die Frage, wer im Streitfall den Kampf um die Parkplatz-Lücke gewinnt oder ob Fußgänger oder Pkw Vorrang haben, wie echo24 berichtet.

Neue Regel auf Parkplätzen von Kaufland und Lidl: Das hat es damit auf sich

Die Parkplatz-Änderung bei Supermärkten und Discounter dreht sich um „rechts vor links“-Regel. Denn wie der „ADAC“ erklärt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass „auf öffentlichen Parkplätzen ohne eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung“ kein „rechts vor links“ gilt (BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21). Das gilt eben auch für Parkplätze von Kaufland und Lidl.

Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Ein Halteverbotschild in Frankreich mit dem Zusatzschild Sauf Bus. Dieses bedeutet, dass hier für alle Fahrzeuge ein Halteverbot gilt, außer für Buse.
Hier ist eine Silfra-Spalte im Þingvellir-Nationalpark abgebildet. Das Schild soll vor Taucher in voller Montur warnen und zur Vorsicht aufrufen.
Verkehrsschild Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km h und Radarkontrolle in Frankreich.
Dieses Verkehrsschild warnt vor Schildkröten, die möglicherweise die Straße überqueren könnten.
Die kuriosesten und verrücktesten Verkehrsschilder aus aller Welt – das bedeuten sie

Bei dem Fall, in dem der BGH das Urteil gesprochen hat, waren zwei Autofahrer auf einem Baumarktparkplatz kollidiert. Sie hatten sich wegen eines geparkten Lkw nicht sehen können. Der von rechts kommende Fahrer sah sich im Recht, klagte – und gewann nur in Teilen. Der Schaden wurde im Verhältnis 30 zu 70 Prozent aufgeteilt, zugunsten des Klägers.

„Eindeutiger Straßencharakter fehlt“ – „rechts vor links“ gilt nicht auf Supermarktparkplätzen

Doch warum gilt auf deinem Supermarktparkplatz kein „rechts vor links“, obwohl grundsätzlich die Sttraßenverkehrsordnung auf privaten Parkplätzen gilt? Der BG begründete das Urteil damit, dass es sich bei den Fahrspuren auf Parkplätzen wie bei Baumärkten oder auch Discountern nicht um die Kreuzung zweier Straßen handelt. Es fehlt also der „eindeutige Straßencharakter“.

Trotzdem sollten Autofahrer auf Parkplätzen von Kaufland oder Lidl nicht auf ihr Recht beharren, sondern umsichtig fahren – und so unnötige Unfälle vermeiden. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Verkehrsregel wirklich gilt oder nur ein Mythos ist, sollte sich schnellstmöglich Klarheit schaffen. Denn es ist Aufgabe der Verkehrsteilnehmer, die aktuellen Regeln zu kennen und anwenden zu können.

Rubriklistenbild: © euroluftbild.de, Hans Blossey, dpa/ Fotostand, Ballasch, dpa/ Olaf Kubasik/ Collage: echo24.de