Wüssen Sie es?
Verkehrsschild mit orangem „Ei“ auf Wellen stiftet Verwirrung: Hier ist die Erklärung
VonSimon Monesschließen
Das orange „Ei“ auf Wellen ist ein Straßenschild, das viele Fahrer irritiert. Seine Bedeutung ist jedoch entscheidend für den Umweltschutz.
Verkehrsschilder dienen dazu, Autofahrern Orientierung im Straßenverkehr zu bieten und sie über geltende Regeln zu informieren. Allerdings sind nicht alle Symbole auf den Schildern für jeden sofort verständlich. Besonders der rot-weiße Ring an Laternen oder ein orangefarbener Lkw sorgen immer wieder für Verwirrung. Ebenso ist die Bedeutung eines orangefarbenen Eis auf Wellen für viele Autofahrer nicht eindeutig.
Bei genauer Betrachtung lässt sich jedoch eine gewisse Ähnlichkeit zwischen dem Verkehrsschild mit dem Oval und dem orangefarbenen Lkw erkennen. Aus dem Viereck wurde ein Oval und zwei Wellen wurden hinzugefügt. Aber was genau bedeutet dieses Schild, das bereits seit 1988 im Einsatz ist?
Verkehrszeichen untersagt wassergefährdende Ladung
Das Rätsel lässt sich leicht lösen: Das Oval stellt das schwarz-orangefarbene Gefahrensymbol eines Tankfahrzeugs dar. Die beiden blauen Wellenlinien darunter symbolisieren Wasser. Das mysteriöse Verkehrszeichen 269 steht für das „Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“.
Dieses Zeichen gilt jedoch nicht nur für Lkw-Fahrer, sondern für alle Fahrzeugbesitzer, die mehr als 20 Liter einer wassergefährdenden Ladung transportieren. Üblicherweise handelt es sich dabei um folgende Stoffe:
- Säure
- Laugen
- Alkalimetalle
- Mineralöle
- Halogene
- Bleisalze
- Gifte
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Verstöße werden mit Bußgeld geahndet
Das Schild dient dazu, die Verschmutzung von Wasser durch gefährliche Stoffe zu verhindern. Häufig wird es in Verbindung mit dem Zusatz „Wasserschutzgebiet“ verwendet. Da es sich um ein Verbotsschild handelt, können bei Zuwiderhandlung Bußgelder verhängt werden.
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Besonders wenn dadurch eine Gefahr oder ein Unfall mit Sach- oder Personenschaden entstehen könnte, kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden, unabhängig vom transportierten Stoff.
Rubriklistenbild: © Christian Flohr/dpa/Montage

