Strenge Regelung
Nebelschlussleuchte: Darf man sie auch bei Regen einschalten?
VonSebastian Oppenheimerschließen
Die Nebelschlussleuchte trägt ihren Namen nicht umsonst. Dennoch setzen manche Autofahrer sie auch beispielsweise bei Regen ein – darf man das?
Im Herbst wird es für Autofahrer wieder ungemütlicher: Zunächst einmal steht der Reifenwechsel an – zumindest, wenn man keine Ganzjahresreifen montiert hat. Feuchtes Laub auf den Straßen kann schnell zur Gefahr werden – und auch die Scheiben beschlagen nun wieder öfters. Dazu kommt noch der Nebel, der das Autofahren in der „dunklen Jahreszeit“ nicht unbedingt angenehmer macht. Doch ab wann darf man eigentlich die Nebelschlussleuchte anschalten?
Sichtbehinderung durch Nebel: Ab wann man die Nebelschlussleuchte einschalten darf
Immer wieder ist zu beobachten, dass Autofahrer die Nebelschlussleuchte auch bei Regen oder ganz leichtem Nebel einschalten. Doch das ist nicht erlaubt, denn es besteht die Gefahr, dass der nachfolgende Verkehr dadurch geblendet wird. Nur wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 Meter beträgt, darf man sie in Betrieb nehmen – auch innerorts. Um diese Distanz abschätzen zu können, kann man sich als Autofahrer an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren: Sie sind in der Regel in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de.
50 km/h Höchstgeschwindigkeit mit aktivierter Nebelschlussleuchte
Wer die Nebelschlussleuchte einschaltet, muss seinen Gasfuß zügeln – sobald sie aktiviert ist, gilt für Pkw eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Grund: In § 3 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass Fahrzeuge bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern dieses Tempo nicht überschreiten dürfen – und erst ab dieser Sichtweite ist das Einschalten erlaubt.
Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf




Vorgaben bei Nebelscheinwerfern lockerer als bei der Nebelschlussleuchte
Während die Nutzung der Nebelschlussleuchte sehr streng reglementiert ist, wird der Einsatz der Nebelscheinwerfer lockerer gehandhabt: Diese dürfen laut ADAC und DEKRA immer dann zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall „erheblich“ eingeschränkt ist. Sie verbessern bei Nebel die Sicht, weil ihr Licht flach über die Straße streut und diese so besser ausleuchtet.
Nebelschlussleuchte ungerechtfertigt aktiviert: Welche Bußgelder drohen
Schaltet man die Nebelschlussleuchte trotz relativ guter Sicht ein, droht laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Sollte durch das unnötig eingeschaltete Licht ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder kommt es dadurch gar zu einem Unfall, werden 25 beziehungsweise 35 Euro fällig. Aber im umgekehrten Fall wird kein Bußgeld fällig: Lassen Sie die Nebelschlussleuchte trotz Sichtweiten von weniger als 50 Metern aus, bleibt das ohne Folgen. Ein Gesetz, das Autofahrer zum Einschalten der Nebelschlussleuchte zwingt, existiert nicht.
Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

