Haltesignale ignoriert

171 km/h innerorts: Polizei verfolgt VW-Raser und beschlagnahmt Führerschein

  • Sebastian Oppenheimer
    VonSebastian Oppenheimer
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In Mecklenburg-Vorpommern verfolgte die Polizei einen VW-Raser – und nahm ihm den Führerschein ab: Der 22-Jährige war mit 171 km/h durch eine Kleinstadt gerast.

Die meisten Autofahrer halten sich an die Verkehrsregeln – oder versuchen es zumindest. Allerdings gibt es leider auch immer wieder Zeitgenossen, die überzeugt sind, dass Vorschriften nur für die anderen gelten. So wollte ein genervter SUV-Fahrer kürzlich nicht warten – und überholte einen Müllwagen über den Gehweg, wobei er einen Müllwerker anfuhr. Und in Großbritannien stoppte die Polizei einen Hyundai-Fahrer, der bereits seit 50 Jahren ohne Führerschein unterwegs war. In Mecklenburg-Vorpommern zogen Beamte nun einen Extrem-Raser aus dem Verkehr.

VW-Raser mehr als 114 km/h zu schnell – nach Abzug der Toleranz

Wie die Polizei berichtet, führten Beamte in Demmin eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle durch. Gegen 23 Uhr wurden sie auf einen VW aufmerksam: In etwa 500 Metern Entfernung beschleunigte das Fahrzeug rasant, was sowohl visuell als auch akustisch von den Beamten wahrgenommen wurde. Ihre Messung ergab eine Geschwindigkeit von 171 km/h, was laut Polizei selbst nach Abzug der Toleranz eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 114 km/h innerorts bedeutet.

Polizist will VW-Raser stoppen – der fährt einfach weiter

Ein Beamter begab sich daraufhin mit einer Leuchtkelle auf die Fahrbahn, um Anhaltesignale zu geben. Aus Sicherheitsgründen ging er jedoch nur bis zur Mitte der Fahrbahn, da bei der hohen Geschwindigkeit des Fahrzeugs davon auszugehen war, dass der Fahrer nicht rechtzeitig stoppen könnte. Doch der VW-Raser versuchte gar nicht anzuhalten: Er passierte den Beamten, ohne zu bremsen und setzte seine Flucht fort.

In Mecklenburg-Vorpommern war ein VW-Raser mit 171 km/h innerorts unterwegs. (Symbolbild)

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Polizei findet erst das Raser-Auto – dann den Halter des VWs

Die Beamten folgten dem Fahrzeug und fanden es kurze Zeit später an einer Hecke in der Jarmener Chaussee geparkt vor. Weder der Fahrer noch andere Insassen waren im oder in der Nähe des Fahrzeugs zu finden. Bei der Untersuchung der unmittelbaren Umgebung trafen die Beamten schließlich auf den 22-jährigen deutschen Fahrzeughalter. Der Mann bestätigte, dass er vom Hafen in Demmin über die Jarmener Straße bis zur Jarmener Chaussee gefahren sei – gab jedoch an, nichts von der Geschwindigkeitsüberschreitung oder der Messung mitbekommen zu haben.

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Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,0 Promille. Aufgrund des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nahmen die Beamten Kontakt mit der Staatsanwaltschaft auf, die die vorläufige Beschlagnahme des Führerscheins des 22-Jährigen anordnete. Dem Beschuldigten wurde mitgeteilt, dass er bis zur gerichtlichen Entscheidung kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf.

Dieser Text wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von Redakteur Sebastian Oppenheimer sorgfältig überprüft.

Rubriklistenbild: © foto-leipzig.de/Imago

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