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Personalausweis und Reisepass beantragen: Mehrere Änderungen kommen 2025 auf Reisende zu

  • Franziska Kaindl
    VonFranziska Kaindl
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Gedruckte Passbilder gehören bald der Vergangenheit an. Ab Mai 2025 gelten neue Regelungen für Ausweisdokumente in Deutschland.

Ab kommendem Jahr wird es in Deutschland eine bedeutende Änderung bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen geben: Gedruckte Passbilder werden abgeschafft, und es sind nur noch digitale Bilder zulässig, wie der ADAC berichtet. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Digitalisierung und Entbürokratisierung im Passwesen voranzutreiben.

Digitale Passbilder: Zwei Wege zur Erstellung

Die Fotos für den Reisepass müssen ab 2025 digital sein.

Um ein digitales Passbild zu erstellen, haben Antragsteller zwei Möglichkeiten: Entweder lassen sie das Foto in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen, wo Berufsfotografen die Bilder digital übermitteln. Oder sie nutzen spezielle Fotoautomaten, die in den ausstellenden Behörden künftig zur Verfügung stehen sollen. Diese Automaten erfassen nicht nur das Passbild, sondern auch Fingerabdrücke sowie Unterschriften und übermitteln die Daten sicher an die zuständigen Stellen.

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Zustellung der Ausweisdokumente per Post

Eine weitere Neuerung ab Mai 2025 ist die Möglichkeit, Reisepässe und Personalausweise per Post zuzustellen. Dies gilt für alle Antragsteller, die in Deutschland gemeldet sind. Der oft lästige Gang zur Abholung beim Amt entfällt somit, was den Prozess für viele Bürger erheblich erleichtert.

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E-Mail-Erinnerungsservice für abgelaufene Ausweise

Zusätzlich wird ein E-Mail-Erinnerungsservice eingeführt. Wer sich dafür anmeldet, wird rechtzeitig vor dem Ablaufdatum der Ausweisdokumente benachrichtigt. Damit lässt sich nicht nur vermeiden, dass erst kurz vor Urlaubsantritt auffällt, dass der Pass nicht mehr gültig ist, auch Bußgelder können damit abgewendet werden. Der Höchstbetrag für einen abgelaufenen Ausweis liegt laut § 32 Abs. 1 des Personalsausweisgesetzes (PAuswG) bei 3.000 Euro. Dazu kommt es aber nur in seltenen Ausnahmefällen, in der Regel bleibt es bei 10 bis 80 Euro Geldbuße, wie bußgeldkatalog.org berichtet.

Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/Imago