Bußgeldkatalog

Teurer Spaß in Italien und Südtirol: Bußgeld bei fehlender Haftpflichtversicherung im Skiurlaub

Skipiste Italien.
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Italien bietet wunderschöne Pisten für Ihren nächsten Skiurlaub. Jedoch sind Regeln zu beachten, die Sie ansonsten teuer bezahlen lassen. (Symbolbild)
  • Clara Kistner
    VonClara Kistner
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Wer seinen Skiurlaub künftig ohne Haftpflichtversicherung in Südtirol oder Italien verbringt, muss tief in die Tasche greifen – denn hier steht ein saftiges Bußgeld an.

Begeisterte Wintersportler wissen, für eine teure Auszeit braucht es keine Reise auf tropische Inseln, denn auch ein Skiurlaub im Nachbarland geht ordentlich ins Geld. Wer beim Pisten fahren gerne etwas Abwechslung zu den deutschen Alpen hat, kann auch in Österreich, Italien und Südtirol einen schönen Skiurlaub verbringen. Doch neben der Unterkunft, An- und Abreise, dem Skipass und der kostspieligen Ausrüstung, sollten Sie, laut ADAC.de, zusätzlich Geld für eine Haftpflichtversicherung in die Hand nehmen. Sonst wird der nächste Skiurlaub womöglich um einiges teurer als gedacht.

Skifahren in Südtirol und Italien: Strenge Regeln auf der Piste

Bereits seit Januar 2022 herrscht auf den Pisten Südtirols und auch Italiens eine strenge Pflicht hinsichtlich einer bestehenden Haftpflichtversicherung der Skifahrer. Im Rahmen dieser muss jeder Skifahrer gegen „Schäden oder Verletzungen Dritter“ versichert sein. Skifahrer ohne Nachweis einer solchen Versicherung, hätten vor Ort die Möglichkeit, mit dem Kauf ihres Skipasses auch eine entsprechende Tages-Police abzuschließen, berichtet der ADAC.

Wer sich vor den damit verbundenen Kosten drücken möchte und sich ganz ohne Versicherungsschutz auf die Piste wagt, darf laut ADAC mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Zusätzlich könnte Ihnen auch der Entzug des nicht ganz günstigen Skipasses drohen.

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Wer weitere Bußgelder im Skiurlaub scheut, sollte das alkoholisierte Fahren auf der Piste vermeiden. Denn ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille erwartet Sie im Zweifel eine teure Strafe. Mit einem Bußgeld zwischen 250 und 1.000 Euro ist hier zu rechnen, wie der ADAC meldet. Mit dem Skifahren trotz eines Alkoholpegels von 0,8 Promille begehen Sie eine Straftat, die entsprechend sanktioniert wird.

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Wer also beim Wintersport sparen möchte, sollte nicht bei der Sicherheit auf der Piste anfangen. Denn trotz Inflation lässt sich beim Buchen Ihres nächsten Skiurlaubs an so mancher Stelle sparen.