CE 79
Führerschein-Umtausch bringt Änderung für Menschen ab 50 – Dafür brauchen sie eine Arzt-Erlaubnis
VonJulia Schöneseiffenschließen
Der Umtausch des alten Papier-Führerscheins in die Scheckkarte erfolgt grundsätzlich ohne Arztbesuch und Prüfung. Doch für eine Personengruppe ist der Gang zum Arzt Pflicht.
München – Rund 42 Millionen Führerscheine müssen allein bis 2033 in Deutschland umgetauscht werden. Der Grund: Alle Führerscheine in der EU sollen einheitlich und damit fälschungssicherer werden. Für den Umtausch braucht es lediglich einen gültigen Ausweis, ein Passfoto und den aktuellen Führerschein. Außerdem wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Auch ein Arztbesuch oder sonstige Prüfungen sind nicht nötig. Mit einer Ausnahme: Für Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 könnte beim Umtausch eine ärztliche Untersuchung notwendig werden, erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Führerscheinklasse 3: Das dürfen Besitzer
Inhaber der Klasse 3 haben beim Umtausch ihres Führerscheins einiges zu beachten. So müssen sie für die Fahrerlaubnisklassen CE 79 und T ein zusätzliches Kreuz auf dem Antrags-Formular setzen.
Besitzer der Klasse 3 dürfen folgende Kfz fahren:
- Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen
- Gespanne bis zu 12 Tonnen
- Anhänger mit 12 bis 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
Damit beinhaltet die Klasse 3 mehrere neue Klassen, unter anderem die CE 79 (LKW-Fahrberechtigung). Wer den Führerschein Klasse 3 auch in Zukunft vollumfänglich nutzen möchte (inklusive der schweren Gespanne über 12 Tonnen), unterliegt ab dem 50. Lebensjahr allen Einschränkungen der Lkw-Klasse. Das bedeutet, es ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, um den CE 79 behalten zu dürfen.
Ärztliche Untersuchung für Personen ab 50 mit speziellem Führerschein: Dann müssen Sie zum Arzt
Die allgemeine körperliche Untersuchung umfasst laut Bussgeldkatalog.org in der Regel Folgendes:
- Ausführliche Anamnese
- Erhebung der Körpermessdaten (Größe, Gewicht)
- Urinuntersuchung
Darüber hinaus können aber noch weitere Untersuchungen stattfinden, zum Beispiel eine Blutuntersuchung oder ein EKG. Den Gesundheitscheck können Sie von Ihrem Hausarzt durchführen lassen. Er kostet zwischen 80 und 150 Euro. Die ärztliche Untersuchung für den CE 79 muss alle fünf Jahre wiederholt werden.
Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?
Der Umtausch der Fahrerlaubnis ist in Deutschland gestaffelt. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr variiert die Umtauschfrist. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Die nächste Frist läuft bereits im Januar 2024 ab:
| Geburtsjahr | Umtausch |
|---|---|
| vor 1953 | bis 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | bis 19. Januar 2022 |
| 1959 bis 1964 | bis 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | bis 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | bis 19. Januar 2025 |
| Quelle: BMDV |
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
| Ausstellungsjahr | Umtausch |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | bis 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | bis 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | bis 19. Januar 2028 |
| 2008 | bis 19. Januar 2029 |
| 2009 | bis 19. Januar 2030 |
| 2010 | bis 19. Januar 2031 |
| 2011 | bis 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | bis 19. Januar 2033 |
| Quelle: BMDV |
Sollten Sie vergessen, den Führerschein rechtzeitig umzutauschen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen. Allerdings können die einzelnen Bundesländer von einem solchen Bußgeld absehen. (jsch)
Rubriklistenbild: © Demy Becker/dpa

