CE 79

Führerschein-Umtausch bringt Änderung für Menschen ab 50 – Dafür brauchen sie eine Arzt-Erlaubnis

  • Julia Schöneseiffen
    VonJulia Schöneseiffen
    schließen

Der Umtausch des alten Papier-Führerscheins in die Scheckkarte erfolgt grundsätzlich ohne Arztbesuch und Prüfung. Doch für eine Personengruppe ist der Gang zum Arzt Pflicht.

München – Rund 42 Millionen Führerscheine müssen allein bis 2033 in Deutschland umgetauscht werden. Der Grund: Alle Führerscheine in der EU sollen einheitlich und damit fälschungssicherer werden. Für den Umtausch braucht es lediglich einen gültigen Ausweis, ein Passfoto und den aktuellen Führerschein. Außerdem wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Auch ein Arztbesuch oder sonstige Prüfungen sind nicht nötig. Mit einer Ausnahme: Für Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 könnte beim Umtausch eine ärztliche Untersuchung notwendig werden, erklärt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Führerscheinklasse 3: Das dürfen Besitzer

Inhaber der Klasse 3 haben beim Umtausch ihres Führerscheins einiges zu beachten. So müssen sie für die Fahrerlaubnisklassen CE 79 und T ein zusätzliches Kreuz auf dem Antrags-Formular setzen.

Besitzer der Klasse 3 dürfen folgende Kfz fahren:

  • Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen
  • Gespanne bis zu 12 Tonnen
  • Anhänger mit 12 bis 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht

Damit beinhaltet die Klasse 3 mehrere neue Klassen, unter anderem die CE 79 (LKW-Fahrberechtigung). Wer den Führerschein Klasse 3 auch in Zukunft vollumfänglich nutzen möchte (inklusive der schweren Gespanne über 12 Tonnen), unterliegt ab dem 50. Lebensjahr allen Einschränkungen der Lkw-Klasse. Das bedeutet, es ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, um den CE 79 behalten zu dürfen.

Führerschein-Besitzer der Klasse 3 dürfen mit einer ärztlichen Erlaubnis weiterhin Fahrzeuge der Klasse CE 79 fahren. (Symbolbild)

Ärztliche Untersuchung für Personen ab 50 mit speziellem Führerschein: Dann müssen Sie zum Arzt

Die allgemeine körperliche Untersuchung umfasst laut Bussgeldkatalog.org in der Regel Folgendes:

  • Ausführliche Anamnese
  • Erhebung der Körpermessdaten (Größe, Gewicht)
  • Urinuntersuchung

Darüber hinaus können aber noch weitere Untersuchungen stattfinden, zum Beispiel eine Blutuntersuchung oder ein EKG. Den Gesundheitscheck können Sie von Ihrem Hausarzt durchführen lassen. Er kostet zwischen 80 und 150 Euro. Die ärztliche Untersuchung für den CE 79 muss alle fünf Jahre wiederholt werden.

Wann müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Der Umtausch der Fahrerlaubnis ist in Deutschland gestaffelt. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr variiert die Umtauschfrist. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. Die nächste Frist läuft bereits im Januar 2024 ab:

GeburtsjahrUmtausch
vor 1953bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970bis 19. Januar 2024
1971 oder späterbis 19. Januar 2025
Quelle: BMDV

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:

AusstellungsjahrUmtausch
1999 bis 2001bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007bis 19. Januar 2028
2008bis 19. Januar 2029
2009bis 19. Januar 2030
2010bis 19. Januar 2031
2011bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013bis 19. Januar 2033
Quelle: BMDV

Sollten Sie vergessen, den Führerschein rechtzeitig umzutauschen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen. Allerdings können die einzelnen Bundesländer von einem solchen Bußgeld absehen. (jsch)

Rubriklistenbild: © Demy Becker/dpa

Mehr zum Thema