Im Januar

Führerschein-Umtausch: Frist vorbei – diese „Lappen“ sind nicht mehr gültig

  • VonKatja Becher
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Millionen Autofahrer müssen jetzt ihre alten „Lappen“ gegen neue Führerscheine eintauschen. Nun sind diese „Lappen“ nicht mehr gültig:

Wer vor dem 19. Januar 2013 seinen Führerschein erhalten hat, muss diesen gegen ein neues Exemplar eintauschen. Betroffen sind rund 43 Millionen Führerscheine weltweit, wie der ADAC berichtet. Auch wenn das Datum für viele Autofahrer noch eine Weile in der Zukunft liegen mag, sollten sich Auto- und Motorradfahrer dieses schon jetzt dick in den Kalender eintragen – denn wer seine Frist verpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen. HEIDELBERG24 erklärt, was es mit dem Führerschein-Umtausch auf sich hat und wer davon betroffen ist:

Die rosa und grauen Papier-Führerscheine sowie bestimmte Führerscheine im Scheckkarten-Format müssen umgetauscht werden. (Symbolfoto)

Welches Geburtsjahr muss jetzt den Führerschein umtauschen?

Weil der Umtausch der alten rosa „Lappen“ und der Scheckkartenführerscheine nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr erfolgt, ergeben sich unterschiedliche Fristen. Achtung: Autofahrer, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben – unabhängig von dessen Ausstellungsjahr.

Wer danach noch mit dem alten Lappen fährt und nicht mit dem einheitlichen Kartenführerschein, der riskiert ein Verwarngeld. Für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Spätere Jahrgänge müssen sich an der folgenden Fristen-Liste orientieren. Die Fristen für den Führerschein-Umtausch nach Jahrgängen:

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: (Frist abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: (Frist abgelaufen)
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970:  (Frist abgelaufen)
  •  Geburtsjahr 1971 oder später: 19. Januar 2025

Welche Führerscheine sind ab 2025 nicht mehr gültig?

2025 tritt für den Führerschein-Umtausch zudem eine Änderung ein, durch die für den Umtausch neue Regeln gelten, wie SÜDWEST24 schreibt. Dokumente, die nicht rechtzeitig umgetauscht wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei natürlich trotzdem bestehen.

Die nächste Frist läuft langsam, aber sicher aus: Menschen mit dem Geburtsjahr 1971 oder später, müssen bis zum 19. Januar 2025 ihren alten Führerschein umgetauscht haben. Doch es gibt noch eine weitere Bedingung für die Umtausch-Frist. Nicht nur das Geburtsjahr bestimmt über den Termin, sondern auch das Ausstellungsdatum. So müssen nicht alle Autofahrer, die nach 1971 geboren wurden, auf einmal zur Führerscheinstelle, sondern nur jene, deren Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen, laut Tabelle?

Wer sein Führerscheindokument bereits jetzt freiwillig umtauschen will, kann das auch vor dem in der Umtausch-Tabelle festgeschriebenen Datum tun. Wer herausfinden will, wann er spätestens mit seinem Führerschein-Umtausch dran ist, kann einen Blick in die Fristen-Tabellen werfen, die unter anderem der ADAC zur Verfügung stellt.

Diese richten sich entweder nach Geburtsjahr oder nach Ausstellung des Führerscheins gehen. Diese Daten gelten zum Beispiel für Autofahrer, deren Führerscheine zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde:

AusstellungsjahrLetztes Umtausch-Datum
1999 bis 200119.1.2026
2002 bis 200419.1.2027
2005 bis 200719.1.2028
200819.1.2029
200919.1.2030
201019.1.2031
201119.1.2032
2012 bis 18.1.201319.1.2033

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Nach Angaben des ADAC müssen etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013) in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Betroffen sind sowohl PKW- als auch Motorrad-Führerscheine. Abgeschlossen muss der gesamte Prozess bis Januar 2033 sein. Hintergrund ist, dass der Führerschein in Zukunft EU-weit einheitlich sowie fälschungssicher sein soll.

Um Missbrauch zu vermeiden, werden alle Führerscheine außerdem in einer Datenbank erfasst. Die große Umtausch-Aktion der Führerscheine in Deutschland hat solche Dimensionen, dass sie gesetzlich geregelt werden muss. Das Gesetz gibt vor, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein spätestens gegen ein neues Exemplar austauschen müssen. So sollen unter anderem hohe Wartezeiten und überlastete Behörden vermieden werden. Nicht nur für den Führerschein gibt es ab 2025 Neuerungen, auch beim Personalausweis ändert sich das ein oder andere.

Wie tausche ich meinen Führerschein um? Diese Dokumente braucht man

Der Umtausch des Führerscheins kostet im Schnitt rund 25 Euro. Das neue Dokument ist dann 15 Jahre lang gültig, bis man ein neues beantragen muss. Wer seinen alten Führerschein gegen ein neues Exemplar eintauschen will, muss sich einfach zur Führerscheinstelle begeben und dort einen Antrag auf Umtausch stellen. Das erfolgt nach Angaben des ADAC komplett ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Diese Dinge sollte man beim Gang zum Bürgerservice jedoch dabei haben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • den aktuellen Führerschein
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat (nur im Fall des Papier-Führerscheins, wenn dieser nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde). Lässt sich per Post, telefonisch oder online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt

Wer einen alten Papier-Führerschein bei einer Behörde umtauschen will, die nicht der Behörde entspricht, die ihn ausgestellt hat, braucht außerdem eine „Karteikartenabschrift“. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht tauscht?

Der Austausch der alten Fahrerlaubnis ist verpflichtend. Das bedeutet, dass man die persönliche Frist besser nicht verstreichen lassen sollte. Hat man den Stichtag zum Führerschein-Umtausch verpasst, droht nämlich ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Da es jederzeit möglich ist, seinen alten Führerschein gegen ein neues Exemplar einzutauschen, sollte man sich also überlegen, dies nicht knapp vor der Frist zu tun – dann ist man auf der sicheren Seite. (kab)

Rubriklistenbild: © Andrea Warnecke/dpa