Rentenabzüge möglich

Paare, aufgepasst: Heirat kann Nachteile für Grundrente haben

  • Fabian Hartmann
    VonFabian Hartmann
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Die Grundrente soll Ruheständler mit geringen Renten bezuschussen. Heiraten Paare, könnte sich daraus allerdings ein Nachteil bei der Grundrente ergeben.

München – Seit 2021 gibt es die Grundrente in Deutschland. Sie ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Sie soll geringe Renten mit einem individuell errechneten Zuschlag heraufsetzen und so zu einem Ruhestand in Würde beitragen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezogen 2022 etwa 1,1 Millionen Ruheständler in Deutschland eine Grundrente. Im Durchschnitt werden Rentnern in Deutschland monatlich etwa 86 Euro ausgezahlt.

Für den Zuschlag berechtigt sind Ruheständler, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, deren reguläre Altersrente aber dennoch weit unter dem Existenzminimum liegt. Der Grundrentenzuschlag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern individuell nach einer Prüfung der Versicherungsbiografie durch die Rentenversicherung bestimmt.

Grundlage der Berechnung ist eine Einkommensprüfung aus Steuerdaten, die die Rentenversicherung von den Finanzämtern erhält. Auf ihrer Basis berechnet die Rentenversicherung den Grundrentenzuschlag jährlich zu Jahresbeginn neu. Dabei greifen auch Freibeträge: Bis zu einem anzurechnenden Einkommen von derzeit 1317 Euro für Alleinstehende und 2055 Euro für Paare (im Jahr 2023) wird keine Einkommensanrechnung vorgenommen. Zum Ärger vieler Verbraucher kann sich die Neuberechnung jedoch auch nachteilig auf die Rentenhöhen auswirken.

Experte hält Anrechnung der Ehegatten-Rente in Einkommensprüfung für „verfassungswidrig“

Wie der Sozialverband Deutschland (SoVD) berichtet, hätten sich in den vergangenen Wochen zunehmend Ruheständler wegen veränderter Rentenbeträge beim Sozialverband gemeldet. In vielen Fällen erklärten sie, ihre Rentenzahlung sei aufgrund der jährlichen Neuberechnung der Rentenversicherung gekürzt worden. 

Auch berichtet der Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel gegenüber der Plattform Gegen-Hartz.de von einem Fall, in dem einer Betroffenen zum 01.01.2024 60 Euro monatlich weniger Rente gezahlt wurden. Grund ist, dass das Einkommen ihres Ehegatten an die Grundrente angerechnet wurde. Diese Anrechnung hält Knöppel für verfassungswidrig, denn sie greife in die Rechte des von der Einkommenanrechnung betroffenen Ehegatten nach Artikel 14 des Grundgesetzes ein.

Außerdem sei eine solche Anrechnung „systemwidrig“, so Knöppel, wenn es um das generelle Rentenmodell geht. Denn die gesetzliche Rente kenne keine Anrechnung eines Einkommens oder Hinzuverdienstes eines Ehepartners auf gesetzliche Rentenansprüche des anderen Ehegatten. Solche Anrechnungen seien in der staatlichen Fürsorge vorgesehen, einem anderen System als dem der Rente also – schließlich stamme der Grundrentenanspruch aus dem SGB VI und nicht aus der Fürsorge.

Verheiratete Paare haben bei Einkommensprüfung für Grundrenten einen Nachteil

Rentenexperte und Rechtsanwalt Knöppel macht zudem darauf aufmerksam, dass Ehepartner beim Thema Grundrente ungleich behandelt werden. Unverheiratet zusammenlebende Paare geben ihr Einkommen für die Grundrente nämlich jeweils einzeln an. Das Einkommen des nicht-ehelichen Lebenspartners wird also auch nicht an die Grundrentenansprüche des Partners angerechnet.

Rentner Ehepaar beim Spazieren gehen

Heiraten Paare jedoch, wird damit auch das Einkommen des Ehepartners herangezogen, um den Grundrentenanspruch zu berechnen. Insofern könne eine Heirat schnell auch dazu führen, dass ein Ehepartner den bestehenden Grundrenten-Freibetrag durch die Heirat überschreitet – und so mit Kürzungen des Grundrentenzuschusses rechnen müsste. Knöppel fordert unter anderem deshalb, dass Sozialgerichte bis hin zum Bundessozialgericht prüfen müssten, ob das Anrechnen des Einkommens auf die Grundrente überhaupt statthaft ist.

SoVD kritisiert jährliche Neuberechnung schon lange – nun zweifelt auch die Ampel-Koalition

Der SoVD kritisiert die jährliche Neuberechnung des Einkommens von Grundrentenberechtigten schon seitdem die Grundrente 2021 eingeführt worden war. Denn bei Betroffenen könne dies nicht nur zu Rentenkürzungen, sondern auch zu wachsender Verunsicherung führen. Außerdem betont der SoVD, die Einkommensprüfung könne den Kreis der Berechtigten verkleinern und verursache darüber hinaus zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fordert deshalb, auf die Einkommensprüfung zu verzichten, um Menschen mit niedrigen Renten nicht weiter zu belasten: „Gerade jetzt – in einer Phase der hohen Inflation – muss wenigstens die Einkommensprüfung bei der Grundrente ausgesetzt, am besten ganz gestrichen werden. Sonst führt der gut gemeinte Gedanke einer Grundrente nur zu einem weiteren Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente – aber auch in den Staat.“ Und gerade das sei bei der aktuell angespannten Stimmungslage im Land das, was man am wenigsten gebrauchen könne.

Am Montag (12.02.2024) wurde zudem bekannt, dass Teile der Ampel-Koalition die jährliche Einkommensprüfung im Rahmen der Grundsteuerberechtigung zunehmend anzweifeln. Grund dafür ist aber nicht nur der durch die Einkommensprüfung verursachte bürokratische Mehraufwand, sondern auch, dass die Kosten den Nutzen der Prüfung deutlich übersteigen. Hinzu kommt das zeitintensive und komplizierte Prüfungsverfahren, das die Bundesregierung dazu bringen könnte, künftig Änderungen für Rentner bei der Grundrente einzuführen. (Fabian Hartmann)

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