Gehweg? Geh hin!
Regeln für Fußgänger im Straßenverkehr – bei diesem Verstoß drohen 350 Euro Bußgeld
- VonPauline Wyderkaschließen
Auch für Fußgänger gibt es Regeln im Straßenverkehr zu beachten. Verstöße können teuer werden. Wie man sich zu Fuß im Verkehr richtig verhält:
Man mag es kaum glauben, wenn man sich täglich zu Fuß vor die Tür bewegt, jedoch: Die Straßenverkehrsordnung hat auch für Fußgänger ein paar Regeln parat. Wann man gegen diese verstößt und wann ein saftiges Bußgeld droht, fasst SÜDWEST24 zusammen.
Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger?
Vorsicht: Auch zu Fuß kann man im Straßenverkehr in die Bußgeldfalle tappen! Denn auch ohne fahrbaren Untersatz zählt man als Verkehrsteilnehmer. Alles zwischen 5 Euro Bußgeld und Punkten in Flensburg ist drin – ob man überhaupt einen Führerschein hat, ist dafür unerheblich, wie der ADAC warnt.
Apropos fahrbarer Untersatz: Für Inline-Skater gelten bis auf in wenigen Ausnahmen dieselben Regeln wie für Fußgänger. Und auch Jogger müssen sich an die gleichen Vorschriften halten. Diese Verstöße können für Fußgänger teuer werden:
- Überqueren einer Ampel bei Rot: 5 Euro
- Unfall durch Überqueren einer Ampel bei Rot: 10 Euro
- Benutzen der Fahrbahn mit Inline-Skates, Rollerblades usw., obwohl Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden sind: 10 Euro
- Gehen auf der Fahrbahn, obwohl Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden sind: 5 Euro
- Gehen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, jedoch nicht am linken Fahrbahnrand: 5 Euro
- Unfall durch Überqueren der Fahrbahn nicht auf dem kürzesten Weg, an einer nicht vorgesehenen Stelle oder ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs: 10 Euro
- Zu Fuß auf Kraftfahrstraßen oder Autobahn unterwegs: 10 Euro
- Übersteigen einer Absperrung: 5 Euro
- Unfall durch Übersteigen einer Absperrung: 10 Euro
- Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke, um noch schnell über die Gleise zu kommen: 350 Euro + 1 Punkt
Wie sollen Fußgänger auf der Straße laufen?
Klare Ansage: Gehwege sind ein Muss! Kein Gehweg da? Dann ab auf die Fahrbahn, aber bitte schön am Rand. Innerorts rechts oder links, außerorts immer links. So sieht man die Autos besser und sie einen auch.
Auch interessant: Ist eine Gruppe aufgrund fehlender Gehwege am Fahrbahnrand unterwegs, müssen alle Personen darin zur Sicherheit hintereinander hermarschieren. Wer irgendwann doch ins Auto steigt, der sollte das Rechtsfahrgebot mit allen Regeln und Ausnahmen kennen.
Wie verhalte ich mich als Fußgänger im Straßenverkehr?
Straßen müssen zügig und auf dem kürzesten Weg überquert werden. Bei viel Verkehr oder schlechter Sicht bitte nur an sicheren Stellen, wie Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln. Und auch dann: Erst gucken, dann gehen! Damit vergewissert man sich zum einen, ob ein Fahrzeug kommt und zum anderen, ob nahende Fahrer einen wahrnehmen.
Auch wenn man als Fußgänger Vorfahrt hat, gibt es nämlich genug Leichtsinnige und Schlafmützen am Steuer. Und im Zweifel zieht man beim Zusammenstoß den Kürzeren. An Zebrastreifen kommt es zusätzlich darauf an, zu signalisieren, dass man rüberwill, indem man sich entweder daneben auf dem Gehweg gut sichtbar hinstellt oder zielstrebig darauf zugeht.
Hat ein Fußgänger immer Vorfahrt?
Nein. Auf der Straße haben grundsätzlich motorisiert Fahrzeuge Vorrang, wie die Verkehrswacht Baden-Württemberg erläutert. Und auch das „Vorfahrt gewähren“-Schild bedeutet beispielsweise, dass alle Fahrzeuge, auf der Straße, wie auf dem Fahrradweg, Vorfahrt haben. Nicht aber Fußgänger.
Ohne Zebrastreifen müssen sie warten, bis die Bahn frei ist. Oft lassen einen Autos und Radler trotzdem vor. Nett von ihnen, aber kein Muss! Gibt es einen Zebrastreifen, müssen Autos halten. Dennoch vor dem Überqueren immer links und rechts gucken. Auch beim Abbiegen gilt: Autos und Fahrräder müssen auf querende Fußgänger warten. Das gilt auch im Kreisverkehr. Sonst droht ein Bußgeld. (paw)
Abschnitte dieses Artikels wurden mit maschineller Unterstützung erarbeitet und vor der Veröffentlichung von der Volontärin Pauline Wyderka sorgfältig geprüft.
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