Norwegisches Königshaus

Verfassungsänderung von König Harald gefordert: Prinzessin Ingrid Alexandra soll an die Macht

Damit Prinzessin Ingrid Alexandra jetzt schon regieren kann, muss die norwegische Verfassung geändert werden.

Oslo – Das Oberhaupt des norwegischen Königshauses und somit auch Staatsoberhaupt von Norwegen ist aktuell König Harald (87). Dieser ist nach einer Operation, bei dem ihm ein Herzschrittmacher eingesetzt wurde, allerdings noch krankgeschrieben, weshalb Kronprinz Haakon (50) zurzeit als Regent fungiert. Wegen eines speziellen Gesetzes kann er dabei aber nicht von seiner Tochter, Prinzessin Ingrid (20), unterstützt werden. Experten wollen dieses Gesetz geändert sehen.

Prinzessin Ingrid Alexandra soll regieren: Dafür müsste man die norwegische Verfassung ändern

Es wäre für Kronprinz Haakon sicher eine enorme Entlastung, wenn seine Tochter, Prinzessin Ingrid Alexandra, ihn bei seinen royalen Pflichten unterstützen könnte. Da König Harald durch seine Erkrankung und sein fortgeschrittenes Alter zuletzt öfter ausfiel und auch in Zukunft wahrscheinlich kürzertreten muss, kommen zunehmend Doppelbelastungen auf den Kronprinzen zu. Wie schon in den letzten Wochen, als er die Pflichten des Regenten zusätzlich zu seinem geplanten USA-Staatsbesuch übernehmen musste.

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Das Königshaus Norwegen
Seit 2001 ist Kronprinz Haakon mit seiner Frau Mette-Marit verheiratet.
Sie erbt Norwegens Thron: Prinzessin Ingrid Alexandra feiert am 21. Januar ihren 19. Geburtstag.
Königin Beatrix übergab das Amt 2013 an ihren gemeinsam mit Claus von Amsberg erstgeborenen Sohn Willem-Alexander, der mit Königin Máxima (Hochzeit: 2002) drei Töchter Ariane (l.) Amalia (2te von r.) und Alexia bekommen hat. Er ist nach 123 Jahren der erste männliche Regent der Niederlande.
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Das hatte zur Folge, dass in Norwegen am 19. April eine Kabinettssitzung ohne den Regenten stattfinden musste – zum ersten Mal seit 2007. Laut dem norwegischen Historiker und Autor Trond Norén Isaksen, der zu dem Thema einen Kommentar in der norwegischen Zeitung Aftenposten schrieb, könnte das vermieden werden, wenn ein bestimmtes Gesetz geändert würde.

Abschnitt 41 der norwegischen Verfassung besagt, dass nur der nächste Thronfolger als Regent einspringen kann, wenn der König durch Krankheit oder einen Auslandsaufenthalt verhindert ist. Würde man diesen Paragrafen dahingehend ändern, dass auch das erstgeborene (und volljährige) Kind des Thronfolgers als Regent fungieren kann, könnte Ingrid Alexandra ihren Vater unterstützen, wenn dieser für König Harald einspringt. Gäbe es dieses Gesetz nicht, hätte das Kabinett letzte Woche mit der Prinzessin als Regentin tagen können.

Norwegen ist die Ausnahme: In europäischen Königshäusern können auch andere Royals regieren

Mit diesem Abschnitt hebt sich Norwegen vom Rest der europäischen Königshäuser ab. In Dänemark ist es zum Beispiel möglich, dass bei einer Verhinderung von König Frederik und Kronprinz Christian auch Königin Maria, Königin Margrethe, Prinz Joachim oder Prinzessin Benedikte regieren können.

Damit Prinzessin Ingrid Alexandra jetzt schon regieren kann, muss die norwegische Verfassung geändert werden. (Fotomontage)

In Schweden können neben König Carl Gustav und Kronprinzessin Victoria auch deren Geschwister Prinz Carl Philip und Prinzessin Madeleine als Regenten einspringen und in England können bei Abwesenheit von König Charles und Prinz William auch Königin Camilla, Prinz Andrew, Prinzessin Beatrice, Prinzessin Eugenie, Prinz Edward und Prinzessin Anne regieren.

Apropos: Das Zepter will König Harald zwar nicht an Kronprinz Haakon übergeben, nach seiner Herz-OP muss Norwegens Monarch jedoch jetzt kürzertreten. Verwendete Quellen: Aftenposten  

Rubriklistenbild: © dpa/John Sibley & dpa/The Royal Court/Ida Bjørvik