Ruhestand beginnen

2025 in Altersrente: Tabelle zeigt alle Jahrgänge ohne Abschlag

  • Michaela Ebert
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Millionen Arbeitnehmer werden 2025 in Rente gehen. Doch wer genau darf mit und ohne Abschlag und welche Jahrgänge müssen länger arbeiten? Ein Überblick.

Auch im Jahr 2025 werden wieder Millionen Arbeitnehmer in Deutschland in Rente gehen. Laut einer Berechnung der Online-Plattform „Statista“ wird der Anteil der „inaktiven“ Bevölkerung (ab 65 Jahren) im Vergleich zur gesamten Erwerbsbevölkerung im kommenden Jahr bei 53,41 Prozent liegen. Bis 2036 sollen schließlich alle 16,5 Millionen Babyboomer das Ruhestands-Alter erreicht haben, wie die „Tagesschau“ berichtet.

Wer wann in Rente gehen darf, richtet sich jedoch nach dem Geburtsjahr. Einige Jahrgänge müssen dabei länger arbeiten gehen als andere. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Aufgrund von innovativen Entwicklungen in Medizin, Technik und Wissenschaft erreichen die Menschen in der Regel künftig ein höheres Alter – und können und müssen deshalb auch länger arbeiten gehen. Die Politik hat deshalb die schrittweise Anhebung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre eingeführt.

Generation „Babyboomer“: Diese Jahrgänge dürfen 2025 abschlagsfrei in Rente gehen

Beginnend beim Geburtsjahr 1947 wurde die Altersgrenze zunächst bis 2023 um jeweils einen Monat angehoben. Seit 2024 wurde das Renteneintrittsalter beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 dann um jeweils zwei Monate verlängert. Personen, die somit im Jahr 1958 geboren wurden, können laut der „Deutschen Rentenversicherung“ im Alter von 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – Personen, die im Jahr 1963 geboren wurden, müssen 66 Jahre und 10 Monate alt werden, bevor sie abschlagsfrei in den Ruhestand dürfen.

Welche Jahrgänge dürfen demnach 2025 ohne Abschläge in Rente gehen?

JahrgangAbschlagsfreier Renteneintritt im Zeitraum von
1958 Januar 2024 bis Januar 2025
1959März 2025 bis April 2026

Im Jahr 2025 in Rente gehen? Mit Abschlägen auch für weitere Jahrgänge möglich

Wer jedoch nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter warten möchte oder kann, hat auch die Möglichkeit bereits vorher in den Ruhestand zu gehen – dann allerdings mit Abschlägen. Personen, die zum Beispiel im Jahr 1960 geboren wurden und bereits mit 16 Jahren (also im Jahr 1976) begonnen haben zu arbeiten, erfüllen in der Regel seit 2021 ihre 45 Beitragjahre. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt für sie jedoch bereits bei 66 Jahren und vier Monaten, weshalb sie voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres 2026 arbeiten müssen.

Rentenabschlag

Als Abschläge bezeichnet man die Minderungen in der Rentenhöhe, die sich ergeben können, wenn Altersrenten vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze in Anspruch genommen werden. Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 14,4 Prozent. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Würden sie jedoch bereits im Jahr 2025 in den Ruhestand eintreten wollen, müssten sie Renten-Abschläge in Kauf nehmen, die zwischen 1,2 Prozent und 4,8 Prozent liegen können. Denn: Pro Monat beträgt der Abschlag immer 0,3 Prozent von der eigentlich zu erwartenden Rente.

Mit Abschlägen 2025 in Rente: Tabelle gibt Überblick – je nach vorgezogenem Eintritt

Die Tabelle gibt einen Überblick, wie viel Prozentpunkte Renten-Abschlag in Kauf genommen werden müssen, wenn die Rente entsprechend gekürzt wurde. Anhand der Durchschnittsrente von 1.102 Euro in Deutschland wird auch der zu erwartende Abschlag in Euro aufgeführt:

Früher in RenteAbschläge in Prozent / Euro von der Durchschnittsrente in Dtl. (1.102 Euro)
1 Monat0,3 Prozent / 3,3 Euro
1 Jahr3,6 Prozent / 39,67 Euro
2 Jahre7,2 Prozent / 79,34 Euro
3 Jahre10,8 Prozent / 119 Euro
4 Jahre14,4 Prozent / 158,69 Euro

Was viele jedoch nicht wissen: Diese Abzüge gelten bis zum Ende des Lebens, also auch nachdem Frühruheständler ihr eigentliches Renteneintrittsalter erreicht haben.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Collage echo24.de

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