Ehegattensplitting

Änderung beim Elterngeld: So viel weniger sollen Paare künftig bekommen

  • Julia Cuprakowa
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Durch die Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf könnte sich das Elterngeld für viele Familien verringern. Paare hätten deutlich weniger Geld zur Verfügung.

Das kommende Jahr 2025 hält einige Änderungen bereit, die sich positiv oder negativ auf die finanzielle Situation der Menschen in Deutschland auswirken könnten. So sollen unter anderem 1,8 Millionen Rentner mehr Geld auf dem Konto haben, da die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsgeminderte steigen soll.

Außerdem sollen Wohngeldempfänger künftig stärker unterstützt werden, wie echo24.de bereits berichtete. Finanzielle Einbußen könnten in Zukunft allerdings Eltern hinnehmen müssen. Der Grund: Durch das neue Steuerklassengesetz kann das Elterngeld deutlich niedriger ausfallen als bisher.

Änderung der Steuerklassen: So viel weniger Elterngeld könnten Paare bekommen

Finanzminister Christian Lindner (FDP) will das Ehegattensplitting reformieren und mittelfristig die Steuerklassen drei und fünf abschaffen. Bis 2030 sollen die alten Steuerklassen wegfallen und durch die Klasse vier mit Faktorverfahren ersetzt werden, wie echo24.de bereits berichtete. Bislang konnten Paare beim sogenannten Ehegattensplitting selbst entscheiden, ob sie unterschiedliche Steuerklassen haben wollen und wer von ihnen die Steuerklassen drei und fünf hat. Je nach Einkommen wirkte sich das positiv auf das gemeinsame Nettogehalt am Monatsende aus.

Auch Eltern profitierten bisher in der Phase der Familiengründung von dieser Regelung. Nun könnten werdende Eltern deutlich schlechter gestellt werden, wie die „Bild“-Zeitung berichtet. Der Grund: Mit der Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf entfällt auch die Möglichkeit für Ehepartner, vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse zu wechseln. Das kann erhebliche Auswirkungen auf das Elterngeld haben – also die Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall ausgleichen soll, wenn sich Eltern um ihr neugeborenes Kind kümmern. So viel weniger Geld könnten Eltern künftig zur Verfügung haben:

  • Haben beide Ehepartner mit einem Kind bisher jeweils 21.984 Euro im Jahr verdient, sinkt das Elterngeld von 876 auf 815 Euro.
  • Hat die Mutter bisher 30.778 Euro und der Vater 56.424 Euro verdient, sinkt das Elterngeld von 1.237 auf 1.097 Euro.
  • Bei einem vorherigen Verdienst der Mutter von 48.000 Euro und des Vaters von 56.424 Euro sinkt das Elterngeld vom Höchstsatz von 1.800 Euro auf 1.605 Euro.

Reform des Ehegattensplittings – Paaren drohen Nachteile beim Elterngeld

Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer von der Steuerreform 2025 profitieren. In einer Tabelle hat echo24.de zusammengefasst, wer ab 2025 mehr Geld bekommt und wer mit einem Minus auf dem Konto rechnen muss. Für Eltern könnte der Schuss allerdings nach hinten losgehen, wie die Lohnsteuerhilfevereine warnen. Denn für die Berechnung des Elterngeldes wird das Nettogehalt der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt.

Dies wird bisher von Paaren gezielt ausgenutzt: Der Partner mit dem geringeren Einkommen (meist die Frau) wechselt rechtzeitig vor der Geburt in die günstigere Steuerklasse drei, der andere Partner in die ungünstigere Klasse fünf. Dadurch erhöht sich vorübergehend das Nettoeinkommen des Partners mit dem geringeren Einkommen, der später das Elterngeld beantragt – und damit auch das Elterngeld selbst.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

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