Neue Verordnung
Neuerung bei Reisepass und Personalausweis – diese Änderungen betreffen alle
- VonSophia Lavcanskischließen
Durch eine neue Verordnung soll es bald möglich sein, Ausweisdokumente von Behörden einfach und schnell beantragen und erhalten zu können.
In den nächsten zwei Jahren wird es vermutlich einige große Veränderungen geben, beginnend schon 2023. Die Änderungen sollen es ermöglichen, Ausweisdokumente einfacher und schneller beantragen und erhalten zu können.
Grund dafür ist die „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“, die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegt wurde und nur noch Zustimmung des Bundesrats erfordert.
Wie an der Poststation: Personalausweis, Reisepass oder PIN-Brief bald im Automaten abholbar
Bereits ab November 2023 sollen Bürger laut „CHIP“ den Brief mit PIN, den man für den Online-Ausweis benötigt, an speziellen „Behördenautomaten“ abholen können. Diese funktionieren ähnlich wie die Automaten von Poststationen. Zur Abholung erhält die Person einen persönlichen Code, mit welchem sich das entsprechende Fach öffnen lässt.
Des Weiteren sollen in diesen Automaten auch hoheitliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel von Behörden zur Abholung hinterlegt werden können. Das ganze könnte die Abholung solcher Dokumente wesentlich vereinfachen, da diese nicht mehr bei der Behörde direkt abgeholt werden müssen.
Kürzere Wartezeiten: Direktversand und sofortige Aushändigung wichtiger Dokumente
Nachdem der PIN-Brief der Online-Ausweisfunktion ab September 2023 im Automaten abgeholt werden kann, soll er bald sogar direkt bei der Beantragung eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels ausgehändigt werden, wie „CHIP“ berichtet. Dies ersetzt den bisherigen Versand per Post. Dafür sollen im November 2024 die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, die Umstellung des Verfahrens erfordere jedoch einige Zeit. Jedoch wird die direkte Aushändigung des PIN-Briefs bei der Beantragung vermutlich im Frühjahr 2025 umgesetzt.
Des Weiteren soll eine weitere Verbesserung zum 1. November 2024 eingeführt werden. Durch den sogenannten Direktversand soll es dem Hersteller erlaubt werden, hoheitliche Dokumente wie zum Beispiel den Personalausweis per Post direkt an die Meldeanschrift der antragstellenden Person zu senden. So fällt der Besuch bei einer Behörde oder derer Automat für Antragstellende für eine kleine Gebühr weg.
Ab 2025: Nur noch digitale Bilder für Dokumente wie Reisepass und Personalausweis
Zuletzt soll es ab Mai 2025 eine große Veränderung für biometrische Lichtbilder geben. Für hoheitliche Dokumente sollen diese nämlich nur noch digital verwendet werden, ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert. Erstellt werden können sie direkt in der Behörde oder bei Fotografen, die genaue Anleitung ist auch auf dem Personalausweisportal zu finden.
Grund dafür ist, dass es die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und ausländerrechtlichen Dokumenten vereinfacht, indem unpassende Bilder und zusätzliche Amtstermine vermieden werden.
Ob und wie schnell die Änderungen eintreten werden, bleibt vorerst noch abhängig vom Bundesrat. Auch für den Führerschein gibt es seit Anfang 2023 einige wichtige Änderungen.
Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/Imago