Zwei Klassen sollen wegfallen
Große Steuer-Änderung geplant: Zwei Klassen sollen für Arbeitnehmer wegfallen
VonJulia Cuprakowaschließen
Die Bundesregierung will im Jahr 2024 die Steuerklassen III und V abschaffen. Demnach sollen alle verheirateten Arbeitnehmer die Steuerklasse IV erhalten.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Finanzminister Christian Lindner angekündigt, die Bürger ab 2024 steuerlich zu entlasten. Wie echo24.de bereits berichtete, will die Bundesregierung den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag erhöhen. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Damit sollen vor allem alle Arbeitnehmer entlastet werden. Nun plant Bundesfinanzminister Christian Lindner eine weitere Steuerreform. Medienberichten zufolge sollen die unterschiedlichen Steuerklassen für Ehepaare abgeschafft werden.
Bundesregierung plant Steueränderung – alle verheirateten Arbeitnehmer betroffen
Eine wichtige Frage, die sich Paare vor der Eheschließung stellen, ist, wer die Steuerklasse III und wer die Steuerklasse V wählt. Diese Wahl beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug und kann je nach Einkommensverteilung der Partner zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen.
Doch die Frage nach der günstigsten Steuerklasse wird sich bald erübrigen, berichtet die „Bild“-Zeitung. Für Millionen Menschen hat das massive Auswirkungen auf ihr Gehalt.
Auf die Reform hatten sich SPD, Grüne und FDP bei den Sondierungen für eine Ampelkoalition geeinigt. Sie steht auch im Koalitionsvertrag. Ein großer Streit dürfte diesmal ausbleiben.
Übrigens: Nicht nur über die Steuerklasse sollten sich Paare vor der Hochzeit Gedanken machen, sondern auch über die Rente, wie echo24.de bereits berichtete.
Änderung der Steuerklassen – Vor- und Nachteile der Klasse III und V
Laut „focus.de“ plant das Bundesfinanzministerium, dass Arbeitnehmer nur noch die Steuerklasse IV nutzen können. Damit soll eine erhebliche Benachteiligung beseitigt werden. Der Grund: Die Steuerklasse III wird in der Regel von dem Partner mit dem höheren Einkommen genutzt. Diese Klasse bietet einen höheren Grundfreibetrag und niedrigere Steuersätze, was zu einem geringeren Steuerabzug führt.
Die Steuerklasse V hat dagegen höhere Steuersätze und wird in der Regel für den Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt. Diese Konstellation führt dazu, dass insgesamt weniger Lohnsteuer pro Monat abgeführt wird, was insbesondere bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Partnern vorteilhaft sein kann. Ab welchem Einkommen Bürger als Geringverdiener bzw. Wenigverdiener gelten, berichtet echo24.de in einem gesonderten Artikel.
Verdienen beide Partner etwa gleich viel, ist es sinnvoll, dass beide die Klasse IV wählen. In dieser Konstellation wird jeder Ehepartner steuerlich so behandelt, als wäre er ledig, was in der Regel zu einer gerechten und ausgewogenen Steuerbelastung führt. Doch wie wirkt sich die neue Steuerreform konkret aus?
Abschaffung der Steuerklassen III und V – das ist konkret geplant
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden bereits verheiratete Arbeitnehmer automatisch in die neue Steuerklasse eingestuft. Das bedeutet: Der besser verdienende Ehepartner hat dann weniger, der schlechter verdienende mehr Netto vom Brutto. Insgesamt sollen Ehepaare dann auf die gleiche Summe kommen wie mit den Steuerklassen III und V. „Oberste Priorität hat, dass die Umstellung unter dem Strich zu keiner Mehrbelastung für Ehepaare führt“, sagte der FDP-Finanzexperte Max Mordhorst der „Bild“-Zeitung.
Ein Beispiel: Angenommen, in einer Ehe verdient Partner A 4000 Euro und Partner B 2000 Euro im Monat. Dann hätte Partner A mit dem neuen Gesetz knapp 290 Euro weniger netto im Monat, Partner B dagegen 230 Euro mehr. Nach diesem Rechenbeispiel hätte das hypothetische Ehepaar rund 60 Euro weniger auf dem Konto.
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