Vorsicht bei Freibetrag
Änderung der Witwenrente: Millionen Rentnern drohen Kürzungen
VonJulia Cuprakowaschließen
Eine „Rentenkürzung“, an die kaum jemand denkt, könnte ab Dezember 2025 Millionen Menschen treffen. Grund ist eine Änderung bei der Witwenrente.
Für Millionen Rentner in Deutschland könnte 2025 zur finanziellen Herausforderung werden: Durch eine versteckte Rentenkürzung droht vielen weniger Geld im Portemonnaie. Doch was steckt hinter dieser Entwicklung? Welche Faktoren führen zu den Einbußen, und wer ist besonders betroffen? echo24.de fasst zusammen, warum die Rente schrumpfen könnte.
Millionen Rentnern drohen Rentenkürzungen – Änderung bei der Witwenrente
Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Rentner aufgrund der Rentenerhöhung mehr Geld. Manche kassieren sogar doppelt. Der Grund: Viele Bezieher einer Hinterbliebenenrente erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bisher wurde der Zuschlag getrennt von der eigentlichen Rente ausgezahlt. Ab Dezember ist damit Schluss. Das kann für Rentner, die eine Witwenrente – wie die Hinterbliebenenrente auch genannt wird – beziehen, erhebliche Auswirkungen haben.
Da der Rentenzuschlag von 7,5 Prozent derzeit gesondert gezahlt wird, greift die Übergangsregelung des § 307j SGB VI. Das bedeutet, dass dieser Zuschlag nicht als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird, wie das Online-Portal Rentenbescheid24 berichtet. Diese Regelung läuft jedoch zum 1. Dezember aus. Ab dann wird der Zuschlag laut dem Online-Portal Gegen-Hartz direkt auf die reguläre Rente angerechnet. Betroffen sind demnach rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Rentenkürzung ab Dezember 2025: Warum Rentner weniger Geld haben könnten
Aber warum sollten die Rentner dann wenig Geld haben? Da der Rentenzuschlag aus der Witwenrente mit anderen Einkünften zusammengerechnet wird, erhöht sich der Gesamtbetrag der Rente. Dadurch kann sich das anrechenbare Einkommen erhöhen. Übersteigt das Einkommen dann einen bestimmten Freibetrag, muss die Rente versteuert werden.
Senioren, die ohnehin eine Steuererklärung abgeben, müssen unter Umständen noch mehr zahlen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten als Einkommen. Diese werden laut DRV „oberhalb eines bestimmten Freibetrages zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet“, was ab Dezember 2025 zu höheren anrechenbaren Einkünften führen kann. In der Folge kann sich die Hinterbliebenenrente verringern, so das Online-Portal Gegen-Hartz weiter.
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