Neues Gesetz
Mehr Geld für Rentner, Minijobber und Pflegebedürftige –diese Änderungen kommen 2024
VonMichaela Ebertschließen
Millionen Deutsche können sich ab 2024 über mehr Geld freuen. Dank finanzieller Veränderungen und Gesetzes-Neuerungen profitieren Minijobber, Rentner und viele mehr.
Immer wieder kommt es zu Änderungen von Gesetzen – betroffen sind mal die einen, mal die anderen. Auch ab 2024 gibt es wieder viele Neuerungen, die auf die Menschen in Deutschland zukommen. Für einige von ihnen bedeuten das vor allem eines: mehr Geld. Doch nur bestimmte Personengruppen profitieren im neuen Jahr. Wer darf sich ab Januar über die finanziellen Anpassungen freuen? echo24.de gibt einen Überblick:
- Minijobber und Arbeitnehmer mit Mindestlohn
- Pflegebedürftige und Pflegekräfte
- Empfänger von Bürgergeld
- Rentner
- Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dank „Wachstumschancengesetz“
Neues Gesetz ermöglicht mehr Mindestlohn ab 2024 – Minijobber bekommen mehr Geld
Rund sechs Millionen Arbeitnehmer sind in Deutschland zum Mindestlohn-Tarif eingestellt, viele von ihnen bei sogenannten „Minijobs“. Pünktlich zum Jahreswechsel können sich diese Menschen über mehr Geld freuen! Denn: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn angehoben.
Der Stundenlohn steigt dann um 41 Cent – und liegt damit bei 12,41 Euro. Doch damit nicht genug: Die Gesetzes-Reform ermöglicht den Minijobbern ab Januar 538 Euro pro Monat zu verdienen (ehemals lag die Grenze bei 450 Euro). Außerdem: Bis 2025 soll der Mindestlohn um weitere 41 Cent, also auf insgesamt 12,82 Euro pro Stunde, ansteigen.
Mehr Geld in der Pflege ab 2024: Zuschläge für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige geplant
Besonders in der Pflege ist das Geld bekanntermaßen ein knappes Gut. Umso erfreulicher, dass auf einige Menschen in dieser Branche ab 2024 ein finanzieller Zuschlag zukommt. So werden beispielsweise im neuen Jahr sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Bis 2025 ist ein Zuschlag um weitere 4,5 Prozent geplant. Betroffen sind hiervon somit vor allem die Pflege-Bedürftigen.
Aber auch pflegende Angehörige profitieren im neuen Jahr von der Gesetzes-Änderung. Demnach gibt es für Berufstätige in dieser Situation einen Zuschlag auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Zudem kann ein Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung beantragt werden. Dieses steigert sich jährlich:
- Jahr: Zuschuss steigt von fünf auf 15 Prozent
- Jahr: Zuschuss steigt von 25 auf 30 Prozent
- Jahr: Zuschuss steigt von 45 auf 50 Prozent
- Jahr: Zuschuss steigt von 70 auf 75 Prozent
Ein Jahr nach Einführung des Bürgergeldes: Empfänger profitieren von Zuschlag
Auch für Empfänger des Bürgergeldes bringt das neue Jahr erfreuliche Nachrichten. Schon ab dem 1. Januar 2024 - und damit genau ein Jahr nach der Einführung des „Hartz IV“-Nachfolgers – gibt es die erste Erhöhung. Und die fällt sogar höher aus, als erwartet. So profitieren zum Beispiel Single-Haushalte von einer Steigerung von 12 Prozent.
Je nach Gruppierung gibt es allerdings einen unterschiedlich hohen Zuschlag. „Merkur.de“ zeigt in einer Tabelle, wer mehr Geld bekommt und um wie viel Euro der Betrag steigt.
Zuschläge bei der Erwerbsminderungsrente: Ab 2024 profitieren Millionen Deutsche von mehr Geld
In Deutschland beziehen etwa zwei Millionen Menschen eine sogenannte „Erwerbsminderungsrente“. Und ab Juli 2024 können sich diese Menschen über mehr Geld freuen. Denn die Erwerbsminderungsrente wird angepasst und erhöht. Für den Zuschlag ist übrigens kein gesonderter Antrag nötig.
Was ist eine „Erwerbsminderungsrente“?
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient dazu, Versicherte, die teilweise erwerbsunfähig sind, zu unterstützen. Beantragen können diese Personen, die aufgrund ihrer Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, einer beliebigen Arbeit nachzugehen.
Allerdings ist die Höhe des Zuschlags abhängig vom entsprechenden Rentenbeginn: Wer zwischen 2001 und 2014 erstmalig die Erwerbsminderungsrente bezogen hat, darf sich über 7,5 Prozent mehr Rentengeld freuen, wer die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erstmals bezogen hat, bekommt 4,5 Prozent mehr Geld.
„Wachstumschancengesetz“: Neuerung soll für mehr Geld für Arbeitnehmer ab 2024 sorgen
Noch nicht beschlossen, aber bereits geplant: Im Jahr 2024 sollen steuerliche Entlastungen auf viele Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer in der Wirtschaft zukommen. Betroffen sind vor allem auf die, die häufig auf Dienstreise sind. Wie echo24.de bereits berichtet, gibt es dank des geplanten „Wachstumschancengesetzes“ zum Beispiel Zuschläge bei der Spesenabrechnung:
- Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwand sollen von 14 auf 15 Euro, beziehungsweise von 28 auf 30 Euro steigen.
- Der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen soll auf 150 Euro erhöht werden (bisher 110 Euro).
- Die Abziehbarkreisgrenze für Geschenke an Geschäftspartner könnte von 35 Euro auf 50 Euro ansteigen.
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung könnten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei sein.
- Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte könnte von 600 auf 1.000 Euro ansteigen.
Rubriklistenbild: © IMAGO/McPHOTO/BilderBox
