Krankenversicherung
Änderungen für Rentner: Weniger Geld ab März – diese Beiträge werden erhöht
VonAnni Gebhardschließen
Die Auswirkungen der Erhöhung des Zusatzbeitrags bekommen Rentner ab März zu spüren. Die Krankenversicherung wird teurer – die Rente wird weniger: Wer von der Änderung betroffen ist.
Ab März gibt es für Rentner weniger Geld. Bereits im Februar müssen sich Ruheständler auf Änderungen bei ihrer Rentenauszahlung einstellen. Jetzt wird auch noch die gesetzliche Krankenversicherung teurer: Der Zusatzbeitrag ist zum 1. Januar 2024 für alle Arbeitnehmer gestiegen. Für Rentner tritt die Änderung erst ab März in Kraft. Wie sich das konkret auf die ausgezahlte Rente auswirkt und wer betroffen ist.
Wegen höheren Beiträgen der Krankenkasse: Rentner bekommen ab März weniger Rente überwiesen
Zwei Monate nach der Erhöhung des Zusatzbeitrags, bekommen auch Rentner zu spüren, dass die Krankenversicherung teurer wird. Im Schnitt stieg der Zusatzbeitrag zwar lediglich um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent. Je nach Krankenkasse kann die Erhöhung allerdings deutlich dramatischer ausfallen, nämlich bis zu 0,8 Prozent. Konkret heißt das: Ab März fließt mehr Geld von der Rente in die Krankenversicherung ab.
Die Erhöhung des Zusatzbeitrags ist für Arbeitnehmer schon zum 1. Januar in Kraft getreten. Im Januar und Februar hat das für Rentner allerdings noch keinerlei Auswirkungen. Das Sozialgesetzbuch sieht sowohl bei einer Rentenerhöhung als auch -senkung eine zweimonatige Übergangszeit vor. Die Rente in den ersten zwei Monaten des Jahres wird also noch mit dem alten Zusatzbeitrag berechnet.
Weniger Rente ab März: Mit dieser Geldeinbuße müssen Rentner rechnen
Genau wie beim Arbeitgeber zahlt die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenversicherung. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags um 0,8 Prozent würde die Rentenauszahlung am Ende des Monats also um 0,4 Prozent sinken. Bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro wären das dementsprechend vier Euro.
Ein gesonderter Brief, um Rentner von der Änderung zu informieren, wird übrigens nicht verschickt. So können Ruheständler die Senkung ihrer Rente lediglich dem Kontoauszug ab März entnehmen. Betroffen sind alle Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind.
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