Beitragsjahre
Kurz vor der Rente arbeitslos: Was Ruheständler beachten sollten
VonJosefine Lenzschließen
Wer kurz vor der Rente seine Arbeit verliert, muss damit rechnen, dass die Beitragsjahre nicht wie gewohnt angerechnet werden. Angehende Ruheständler müssen auf einige Sachen achten.
Wer auf die 60 zugeht oder schon älter ist, wird sich sicherlich schon einmal Gedanken gemacht haben, wann es mit der Rente losgehen sollte. Manche Jahrgänge können noch vor der 67-Jahre-Grenze in den Ruhestand gehen, für die meisten Neu-Rentner wird es aber erst ab diesem Alter möglich sein.
Rente nach 45 Jahren Arbeiten: Diese Beitragsjahre zählen nicht dazu
Grundsätzlich gilt: Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Beschäftigte in Rente gehen. Doch werden alle Beitragsjahre für den Ruhestand dazugezählt oder gibt es auch Ausnahmen? Wie Techniker Krankenkasse erklärt, gibt es nur eine Besonderheit, auf die Ruheständler achten müssen.
„Zu den 45 Beitragsjahren zählen neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Arbeitslosigkeit bei Bezug von Arbeitslosengeld I. Ausgenommen hiervon sind die letzten zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter“, so die TK.
Zwei Jahre vor Rente arbeitslos melden – Beitragsjahre werden nicht angerechnet
Wer also Arbeitslosengeld kurz vor der Rente erhält, dem werden diese Jahre von den Beitragsjahren abgezogen. „Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer zwei Jahre vor dem Ruhestand kündigen, um mit geringen Einnahmeeinbußen früher in Rente zu gehen“, so die TK als Begründung.
Die Deutsche Rentenversicherung weist aber darauf hin, dass es dabei aber ebenfalls Ausnahmen gibt. „Es sei denn, die Leistung war durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt“, dementsprechend würden die Beitragsjahre nicht wegfallen.
Kurz vor der Rente arbeitslos: Was Ruheständler beachten müssen
Ganz leer gehen Menschen, die kurz vor der Rente ihren Job verlieren, aber nicht aus. Laut dem Sozialverband Deutschland zahlt die Arbeitsagentur in den letzten zwei Jahren vor dem Ruhestand die Rentenbeiträge. „Als Wartezeit findet diese Situation jedoch keine Anerkennung“, so der SoVD.
Wer trotzdem vor dem Regeleintrittsalter in Rente gehen will, der muss also mit Abzügen rechnen. Grundsätzlich gilt also: Je länger in die Rentenversicherung eingezahlt wird, desto höher fällt die Rente aus und je höher das Einkommen, desto mehr Entgeltpunkten sammeln sich und führen somit zu einer höheren Rente, schreibt die „Deutsche Rentenversicherung“.
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