Garantie und Gewährleistung
Kaputte Ware umtauschen oder reklamieren: Diese Rechte haben Kunden
- VonSophia Lavcanskischließen
Bei der Reklamation beschädigter Ware gibt es einiges zu beachten, wie zum Beispiel Garantie und Gewährleistungsrechte. Aber was genau bedeutet das für Kunden – und welche Rechte haben sie?
Wenn Kunden in Onlineshops oder in Geschäften wie Lidl und Kaufland einkaufen und sich im Anschluss beim gerade erworbenem Produkt ein Defekt oder Mangel zeigt, ist der Ärger oft groß. Doch in vielen Fällen kann das Problem dank Gewährleistung und Garantie schnell behoben werden. Was genau ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie – und welche Rechte kommen dem Käufer damit zugute?
Beschädigte Ware erhalten? Das bedeutet die Gewährleistung für Verbraucher
Gewährleistung, die auch Mängelhaftung genannt wird, muss laut „Finanztip“ von jedem Händler, so auch von Discountern wie Kaufland, Lidl und Co., zwei Jahre auf Neuwaren und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren eingeräumt werden – so steht es sogar im Gesetz (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt jedoch nur Mängel ab, die das Produkt schon beim Kauf hatte. Das bedeutet, dass man vom Händler verlangen kann, ein bereits mangelhaft gewesenes Produkt zu reparieren oder nachzubessern.
Nun kann es jedoch auch dazu kommen, dass der Verkäufer der Meinung ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden sei. Um dies zu beweisen, hat er zwölf Monate Zeit. Wenn die zwölf Monate vorüber sind, wird der Prozess umgekehrt: Ab jetzt ist der Käufer dazu aufgerufen zu beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Dafür einen Beweis zu finden ist jedoch sehr schwierig – was bedeutet, dass man als Käufer eigentlich nur auf die Kulanz des Händlers hoffen kann.
Gewährleistungsrechte beim Kauf von gebrauchter Ware
Wer gebrauchte Ware kauft, hat laut der „Verbraucherzentrale“ eine Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten – jedoch, nur wenn der Kauf von gewerblichen Händlern stattfand. Kauft man etwas von einer Privatperson, sieht das ganze anders aus. Hat die Privatperson das Gewährleistungsrecht im Verkaufstext ausgeschlossen, kann der Käufer nichts mehr tun.
So unterscheidet sich die Garantie von der Gewährleistung
Anders als bei der Gewährleistung gibt es zur Garantie keine gesetzliche Regelung. Der Verkäufer oder Händler kann frei entscheiden, ob er eine Garantie anbietet, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Beispielsweise kann ein Verkäufer garantieren, dass ein Gerät bei normaler Benutzung mindestens drei Jahre funktionieren wird. Wenn der Käufer in dieser Zeit dann dennoch einen Schaden reklamiert, ist es, anders als bei der Gewährleistung, egal wann dieser entstanden ist.
Der Verkäufer ist dann dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, in dem er das Produkt ersetzt, repariert oder das bezahlte Geld zurückgibt. Es ist jedoch Vorsicht geboten: Viele Verkäufer bieten zwar eine Garantie an, schließen jedoch Verschleißteile wie zum Beispiel Akkus von dieser aus.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Nach dem Kauf eines beschädigten Artikels kann man ihn nach dem Gewährleistungsrecht bis zu zwei Jahre lang reklamieren.
- Hat ein Artikel eine Garantie, handelt es sich dabei um eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Dabei dürfen Dauer und Bedingung frei bestimmt werden.
- Vorsicht bei gebrauchter Ware: Beim Kauf von Händlern gilt eine Gewährleistung von mindestens zwölf Monaten, Privatverkäufer dürfen das Gewährleistungsrecht einfach ausschließen.
Beschädigte Ware: Darauf sollten Verbraucher bei einer Reklamation achten
Wenn Verbraucher eine Reklamation starten, sollten sie ihre Rechte kennen. Läuft auf ein Produkt sowohl Gewährleistung als auch Garantie, kann oft selbst entschieden werden, nach welchem System die Ware reklamiert wird. Dabei sollte man einige Aspekte beachten. Bei einer Herstellergarantie wird oft nur die Reparatur, aber keine Rückerstattung des Kaufpreises geboten, bei einer Gewährleistung hingegen darf der Käufer auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Für Kunden besonders wichtig: Mit Selbstbewusstsein an die Reklamation herangehen und sich nicht von Sätzen wie „der Defekt sei kein Garantiefall“ abschrecken lassen. Verbraucherzentralen warnen davor, dass Schäden fälschlicherweise oft auf den Kunden geschoben werden.
Unterschiedliches Reklamationsrecht bei Kauf vor Ort oder online?
Wenn der Verkäufer sein Produkt vor Ort im Laden gekauft hat, kann die Reklamation über Gewährleistung oft komfortabler sein, da sich der Händler dann um den Kontakt mit dem Hersteller und den Rückversand kümmern muss. Dennoch sollte sicher gegangen werden, dass die Mängel möglichst genau notiert werden, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
Bei online bestellten Produkten wird am besten schriftlich per E-Mail kommuniziert. Auch hier ist es wichtig, die Mängel genau zu benennen. Ein Vorteil: Bei einem Gewährleistungsfall bleibt der Rückversand kostenlos für den Käufer. Wenn bereits in den ersten 14 Tagen ein Makel auffällt, kann auch der ganze Kauf widerrufen und die Ware zurückgeschickt werden.