Diese Rechte haben Kunden
Diebstahlverdacht im Supermarkt: Darf das Personal die Taschen kontrollieren?
- VonSophia Lavcanskischließen
Da im Supermarkt oft geklaut wird, kommt es hin und wieder vor, dass Mitarbeiter einen Blick in Taschen von Kunden werfen wollen. Ist das erlaubt? Was Kunden wissen sollten.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen in Supermärkten klauen, weshalb Händler jährlich hohe Umsatzverluste erleiden. Um dem ganzen vorzubeugen, haben Mitarbeiter oft einen genauen Blick auf das Verhalten ihrer Kunden und Verdächtigte werden dazu aufgefordert, sich einer Taschenkontrolle unterziehen zu lassen. Was viele nicht wissen: in den meisten Fällen darf das Personal das nicht.
Taschenkontrolle durch Mitarbeiter? Diese Rechte haben Kunden im Supermarkt
Prinzipiell gilt laut der „Verbraucherzentrale“: „Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.“ Selbst wenn sich im entsprechenden Supermarkt ein Hinweisschild befindet, das auf die Durchführung von Taschenkontrollen verweist, müssen Kunden solchen Aufforderungen nicht nachkommen.
Auch wenn es nicht erlaubt ist, wollen Mitarbeiter vor allem an Kassen und am Ausgang öfters mal einen Blick in die Tasche werfen. Betroffene sollten dabei zuerst auf das Verbot hinweisen. Zeigt das keine Wirkung, ist es empfehlenswert, die Kontrolle zuzulassen und sich im Anschluss bei der Geschäftsführung zu beschweren.
Aufgepasst: In diesen Fällen müssen Kunden nachgeben
Trotz des Verbots gibt es eine Ausnahme: Wird beobachtet, wie jemand etwas in seiner Tasche verschwinden lässt, liegt ein Tatverdacht vor. In diesem Fall darf laut der „Verbraucherzentrale“ ein Hausdetektiv oder das Ladenpersonal die Personalien des Verdächtigten notieren. Die Tasche darf dennoch nicht durchsucht werden. Jedoch kann die Person festgehalten werden und von Polizeibeamten durchsucht werden.
Um Diebstahl zu verhindern, verlangen einige Supermärkte von ihren Kunden, die Tasche oder den Rucksack beim Betreten abzugeben. Das ist erst zulässig, wenn diese bewacht oder in einem Schließfach untergebracht werden können. Auch Kaufland und Lidl äußerten sich zur Nutzung von eigenen Taschen. Abgesehen davon gibt es noch weitere Dinge, bei denen sich Kunden beim Einkauf unwissentlich strafbar machen können.
Diese Strafen drohen bei unerlaubten Taschenkontrollen – und bei Diebstahl
Wenn Kunden den Blick in die Tasche verweigern, ist das prinzipiell kein Grund für ein Hausverbot. Werden sie zu Unrecht und gegen ihren Willen aufgehalten, können sie sogar eine Strafanzeige gegen Geschäftsinhaber oder Angestellte erstatten.
Überführte Ladendiebe müssen sich ihrer Strafe stellen, der Geschäftsinhaber darf ihnen ein sofortiges Hausverbot verhängen und eine Anzeige erstatten. Wird das Hausverbot nicht beachtet, macht sich der Dieb des Hausfriedensbruchs strafbar.
Rubriklistenbild: © Imago