Salz oder Essig
Bis zu 50.000 Euro-Bußgeld: Wer Unkraut mit diesen Lebensmitteln bekämpft, macht sich strafbar
Unkraut ist vielen Menschen ein Dorn im Auge. Im Internet gibt‘s zahlreiche Lifehacks gegen die ungewollten Pflanzen. Allerdings sollte man nicht alles nachmachen, es droht sogar ein Bußgeld.
Salz oder Essig - eine vermeintlich einfache Möglichkeit Unkraut zwischen Pflastersteinen, in Mauerritzen oder auf dem Gehweg loszuwerden. Sie wird in Lifehacks im Internet immer wieder aufgezeigt. Wer hier jedoch zu sorglos vorgeht, kann böse Überraschungen erleben. Übrigens ist nicht jedes Unkraut schlecht, wie echo24.de bereits berichtete.
Essig als Unkrautvernichter? Bekannter Lifehack kann mit Bußgeld geahndet werden
Der Frühling ist da und überall zeigt sich frisches Grün – leider auch dort, wo wir es gar nicht schätzen. Deshalb soll in der schön gepflasterten Hof- oder Garageneinfahrt, auf der Terrasse oder auf dem Gehsteig vor dem Haus das Unkraut entfernt werden.
Im Internet wird suggeriert, dass die Unkrautbekämpfung in diesen Fällen ganz einfach sei. Man nehme Salz oder Essig, mische diese Stoffe mit Wasser und gieße damit das Unkraut an den besagten Stellen. Wer diesen Rat befolgt, verstößt gegen gesetzliche Vorschriften und riskiert, mit hohem Bußgeld belegt zu werden.
Essig als Unkraut-Vernichter: Verstöße können mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden
Wie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft schreibt, ist der Einsatz diverser „Mittel für den Hausgebrauch“, hierzu gehören auch Streu- und Kochsalz, Essig, Steinreiniger oder Haushaltsreiniger, auf Freilandflächen mit einem Belag aus Pflasterungen, Bodenplatten oder Beton verboten. Dies betrifft zum Beispiel Terrassen, Gehwege, Hofeinfahrten, Garagenzufahrten oder Bürgersteige.
Auch Oberflächen mit einer Kiesauflage (Wege zwischen Rabatten oder Rasenflächen sowie Wege auf Friedhöfen zwischen Gräbern) sind von diesem Verbot betroffen. Für Gebiete, die an Gewässer angrenzen, gelten laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft sogar verschärfte Regelungen. Laut Bußgeldkatalog.org kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro drohen.
Durch Regen können schädliche Substanzen von versiegelten Flächen über Gullys ins Abwassersystem fließen, sie können auch in Oberflächengewässer gelangen und von dort ins Grundwasser sickern, so erklärt das Umweltbundesamt (UBA) diese strengen Regelungen.
Unkraut vernichten: Die besten Möglichkeiten, um unerwünschten Pflanzenbewuchs loszuwerden
Was können wir also tun, um den unerwünschten Pflanzenbewuchs auf unserer gepflasterten Garageneinfahrt, auf dem Gehweg vor dem Haus oder auf unserer Terrasse möglichst umweltfreundlich loszuwerden?
Junge Unkräuter, die zunächst vereinzelt auftreten, gleich zu entfernen, ist ein Tipp aus dem Ratgeber „Garten(frust)lust – Praxistipps zum Pflanzenschutz“, der vom Umweltbundesamt (UBA) zur Verfügung gestellt wird. Als weitere Mittel werden in vom Umweltbundesamt Geräte für die mechanische sowie die thermische Unkrautvernichtung vorgestellt.
Mechanische Unkrautvernichtung
- Fugenkratzer (oder ein altes Messer)
- Fugenbürsten mit Borsten aus Stahl
Diese beiden Werkzeuge zur mechanischen Entfernung von Unkraut sind auch in einer Ausführung mit einem langen Stiel erhältlich. Hochdruckreiniger sind etwas teurer in der Anschaffung. Mit ihnen lassen sich jedoch laut dem Praxisratgeber des UBA veralgte Flächen gut reinigen.
Hilfe gegen Unkraut: Diese Möglichkeiten gibt es
Als thermische Unkrautvernichtung dienen Abflammgeräte mit Gaskartuschen. Sie vernichten die Pflanzen ebenfalls. Die Gaskartuschen halten allerdings meist nicht lange, sodass die Unterhaltungskosten erheblich von der Nutzungsintensität abhängen.
Motorisierte Wildkrautbürsten haben wiederum rotierende Walzen, die Unkräuter wegbürsten. Es gibt sie in vielen Größen und Ausführungen. Zu guter Letzt gibt es noch Infrarot-, Dampf- oder Heißschaumgeräte. Hier wird das Unkraut durch Hitzeentwicklung vernichtet.
Bei der Neuanlage oder Renovierung von Pflasterflächen, so die Anregung des Umweltbundesamtes, kann unkrauthemmender Fugensand verwendet werden. Ebenso sind Zement- oder Kunstharzfugen als Mittel gegen die Ansiedlung von Wildkräutern möglich. Kiesflächen sollten im Unterbau ein Unkrautvlies enthalten. „Am wenigsten Ärger hat man mit Wildkräutern, die sich gar nicht erst ansiedeln“, so lautet eine wichtige Empfehlung.
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